Thread
Menü

Verstößt das Verfahren wieder gegen die Bestimmungen?


05.05.2017 14:59 - Gestartet von wolfbln
Die EU-Roaming-Verordnung sieht die Umstellung aller Tarife mit Roaming auf den geregelten Tarif als Standard vor. Nicht das Opt-out in den Tarif.

Hier klingt es aber wieder so, als muss der Kunde tätig werden und aktiv in seinem Portal diesen Tarif einopten.

Ob damit O2 wieder bei der Bundesnetzagentur durchkommt wird sich zeigen. Aber wenn diese oder die EU mit der "automatischen Umstellung" der Tarife werben, aber die Kunden nach dem 15.6. im Urlaub eben nicht Roam like at home bekommen, wirds Ärger geben.

Ansonsten scheinen sie sich diesmal an die Regeln zu halten. Jetzt wird auch klar, warum z.B. das Base 50GB Paket eingestellt wird. O2 wird wohl wenn überhaupt die 4 Monats FUP ziehen, keine Mengen-FUPs und 50GB im Roaming kosten auch O2 ein Vielfaches von €10.
Menü
[1] H N I K A R antwortet auf wolfbln
05.05.2017 15:26
Benutzer wolfbln schrieb:
Die EU-Roaming-Verordnung sieht die Umstellung aller Tarife mit Roaming auf den geregelten Tarif als Standard vor. Nicht das Opt-out in den Tarif.

So sieht es rechtlich aus, ja. Deswegen schrieb ich bereits davon, dass das Regulierte o2-Roaming immer zu Grunde gelegt werden muss und damit eigentlich additiv zu bereits gebuchten Optionen sein muss.

Hier klingt es aber wieder so, als muss der Kunde tätig werden und aktiv in seinem Portal diesen Tarif einopten.

Nö. Muss er eigentlich nicht. Er muss auch nicht gemäß dem "friss oder stirb!"-Ansatz von o2 aus der bestehenden Option herausoptieren! EU-Roaming gilt. Basta.

Ob damit O2 wieder bei der Bundesnetzagentur durchkommt wird sich zeigen.

ich hoffe es nicht. Ich unternehme jedenfalls erst mal gar nichts.

Aber wenn diese oder die EU mit der "automatischen Umstellung" der Tarife werben, aber die Kunden nach dem 15.6. im Urlaub eben nicht Roam like at home bekommen, wirds Ärger geben.

Zu Recht!

Ansonsten scheinen sie sich diesmal an die Regeln zu halten.

Für den Roaming-Tarif inhaltlich schon, nur nicht für dessen Anwendung. Die neue Tarifierung ist zwingend anzuwenden, egal was der Kunde zuvor gebucht hat.