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Etwas zu spät, oder?


09.05.2017 16:26 - Gestartet von iPhone
Jamba & Co. haben ihre Zeit doch schon längst hinter sich, das Gesetz kommt etwa 15 Jahre zu spät.
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[1] elpasa antwortet auf iPhone
10.05.2017 11:45
Benutzer iPhone schrieb:
Jamba & Co. haben ihre Zeit doch schon längst hinter sich, das Gesetz kommt etwa 15 Jahre zu spät.

Da kann ich Dir aus meinem Alltag aber leider etwas ganz anderes berichten.

Von angeblichen Gesprächen die knapp eine Stunde dauern und mit 99 Euro verrechnet werden, bis zum Abo, daß mit 5 Euro die Woche berechnet wird, gerne werden im Laufe der Zeit aus einem Abo, dann auch mehrere, habe ich jede Woche mehrere Beschwerden. Das Thema ist brandaktuell, da anscheinend die Netzbetrieiber auch satt dran verdienen.

Zitat:

"Warum weigert sich mein Mobilfunkanbieter, die Fremdleistungen von der Handyrechnung zu entfernen?

Die Mobilfunkanbieter verdienen über diesen Zusatzservice viel Geld. Zwar werden die (angeblichen) Leistungen direkt von den Drittanbietern erbracht, die Abrechnung geschieht aber über den Handyvertrag. In der Praxis funktioniert das in der Form, dass Ihr Mobilfunkanbieter die Forderungen der Drittanbieter aufkauft und dann zu einem erhöhten Preis selbst in Rechnung stellt. Kostet ein Premiumdienst beispielsweise 4,99 EUR, so ist es gut möglich, dass Ihr Mobilfunkanbieter hierfür lediglich einen Betrag in Höhe von 2,00 EUR an den Drittanbieter bezahlen muss. Anschließend stellt er diese Leistung auf Ihre Handyrechnung und verlangt hierfür 4,99 EUR. Das heißt, er macht einen Gewinn in Höhe von 2,99 EUR.

Da Ihr Anbieter für den Premiumdienst des Drittanbieters bereits bezahlt hat, muss er von seinem Kunden diese Kosten wieder ersetzt bekommen. Einer Stornierung möchte der Mobilfunkanbieter daher nicht nachkommen, denn dann würde er einen Verlust machen. Er muss Sie also mit allen Mitteln dazu bringen, dass Sie diesen Dienst bezahlen. Daher verweigert Ihr Anbieter eine Stornierung. Er verweist Sie lediglich auf den Namen und die Adresse des Drittanbieters und bittet Sie, mit diesen selbst in Kontakt zu treten."

Quelle: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/