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LTE Hybrid? Echt jetzt?


04.07.2017 17:48 - Gestartet von postb1
einmal geändert am 04.07.2017 17:51
Da kann sich die Telekom dann ja bequem zurücklehnen - für den LTE-Anteil bei Hybrid wird systembedingt nämlich genau NIX versprochen. Nur für den leitungsbebundenen Anteil gelten die üblichen Bandbreitenprofile. Und letztere sind bekanntlich (was regelmäßig zu Kritik bei Kunden führt) gerade bei der Telekom äußerst konservativ zurückhaltend ausgelegt - es wird meist weniger versprochen, als physikalisch eigentlich möglich wäre.
Ich fürchte nur, daß etliche übereifrige selbsternannte Möchtegernverbraucherschützer diesen Umstand ignorieren und die Hybridkunden trotzdem zum Anschwärzen bei der BnetzA anstacheln bzw. aufhetzen....schon der tollen Schlagzeilen in der Presse wegen....
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[1] hans91 antwortet auf postb1
05.07.2017 02:06
Nee, die Bundesnetzagentur hat das ziemlich klar formuliert, das wurde nur im Artikel mangelhaft wiedergegeben. Ich zitiere aus der Mitteilung der BNetzA: „Hybridprodukte wie z.B. LTE Hybrid sind hinsichtlich der eingesetzten Festnetztechnologie von der Konkretisierung erfasst, reine LTE-Produkte, die als Festnetzprodukte vermarktet werden, hingegen nicht.“ Reklamieren kann man also ausschließlich, wenn die für den Festnetzanteil festgelegten Geschwindigkeiten nicht eingehalten werden. Ich habe keine Zweifel daran, dass Verbraucherschützer klug genug sind, um diese Formulierung zu verstehen. ;)
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[1.1] helmut-wk antwortet auf hans91
08.07.2017 13:32
Benutzer postb1 schrieb:
Nur für den leitungsbebundenen Anteil gelten die üblichen Bandbreitenprofile.

Benutzer hans91 schrieb:
Nee, die Bundesnetzagentur hat das ziemlich klar formuliert, ...
Reklamieren kann man also ausschließlich, wenn die für den Festnetzanteil festgelegten Geschwindigkeiten nicht eingehalten werden.

Da du (hans91) nur bestätigt hast, was postb1 schrieb, frag ich mich, welcher seiner Aussagen du widersprechen wolltest?