Benutzer postb1 schrieb:
Nur für den leitungsbebundenen Anteil gelten die üblichen Bandbreitenprofile.
Benutzer hans91 schrieb:
Nee, die Bundesnetzagentur hat das ziemlich klar formuliert, ...
Reklamieren kann man also ausschließlich, wenn die für den Festnetzanteil festgelegten Geschwindigkeiten nicht eingehalten werden.
Da du (hans91) nur bestätigt hast, was postb1 schrieb, frag ich mich, welcher seiner Aussagen du widersprechen wolltest?