Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Dummerweise ist das allenfalls für Schadensersatzansprüche
relevant. Für SoKüRe von Interesse ist
insbesondere
das Amtsblatt der RegTP.
Dieser Text ist nicht von mir !! Also bitte !!
Für SoKüRe von Interesse ist insbesondere die Rechtsprechung (abgesehen von § 305 II BGB, der laut § 305a Nr. 2b für TK-Dienstleister bei Veröffentlichung im Amtsblatt nicht gilt). Wenn du dich auf das Amtsblatt der RegTP stützt, kannst du meiner Ansicht nach allenfalls auf den guten Willen des Richters pochen; zumindest ist mir keine Rechtsnorm bekannt, nach der im Zweifel die bei der RegTP eingereichten Vertragsbedingungen gelten.
Doch. Aber,warum soll ich mich mit Dir streiten ?? Jetzt mal logisch, wenn selbst die im Amtsblatt veröffentlichten Preise nicht gelten, was denn dann ?? Werden dort die Preise auch nur unter Vorbehalt veröffentlicht ?? (Lassen wir die AGB von E Plus mal beiseite)
Auch aus § 28 TKV geht das nicht
hervor und ein entsprechendes Urteil ist mir auch nicht bekannt (weil es ein solches meiner Auffassung nach nicht gibt).
Stimmt. Dafür ist der Rechtsbereich noch zu neu. Und ein derartiger Fehler ist auch noch keinem unterlaufen.
Richtig ist allerdings, dass AGB oder Preislisten nicht gültig werden, bevor sie dem Kunden mitgeteilt wurden. Es genügt nicht die Veröffentlichung im Amtsblatt, sondern der Anbieter muss den Kunden zumindest auf das Amtsblatt verweisen (so auch BeckTKG § 28 TKV).
Das stimmt doch gar nicht. Es handelt sich hier um Deine Auffassung, die genauso falsch sein kann wie meine. Es handelt sich hier um die übliche Vorgehensweise der CbC-Anbieter. Teilt Dir ein Anbieter die Erhöhung immer mit ?? Dort reicht auch die Veröffentlichung im Amtsblatt.
Glaubt Dir aber keiner. Selbst Kai meldet sich nicht mehr
:-(
Ich habe jedenfalls einen Fachanwalt :-))
Wo bleibt denn die von Kai vor einer Woche angeforderte Stellungnahme von E Plus ??
Peso