Benutzer renehaeberlein schrieb:
Der Zoll ist doch meistens für die Abzocke der kleinen Sendungen zuständig. Oder kann ein vernünftig denkender Mensch mir erklären ,warum man bei Flugreisen zum Beispiel erst ab 450 Euro Warenwert Zoll und Mwst zahlen muss bei Paketen schon ab 150 Euro Warenwert und Versandkosten. Warum werden auf Versandkosten Mwst erhoben? Das konnte mir niemand beim Zoll erklären (eben Beamte) Also Abzocke beim normalen 0815 Bürger ,denn die großen Firmen nutzen andere Möglichkeiten. Habe kein Problem damit das Fälschungen , gefährliche Waffen usw. beschlagnahmt und vernichtet werden ,aber Gleichbehandlung zuwischen Postversand und persönlicher Mitnahme sieht anders aus liebe Beamten vom Zoll.
Das ist etwas falsch, aber im Endeffekt nicht so ganz unrichtig:
bei Postversand von außerhalb der EU gilt:
"Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent und die Verbrauchsteuer (bei Warensendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren) sind aber zu erheben. Allerdings werden Abgaben in einer Höhe von weniger als 5 Euro nicht erhoben."
Ab 150 Euro gilt:
Ab einem Warenwert von mehr als 150 Euro werden die Abgaben nach dem Zolltarif berechnet. Bei der Abgabenberechnung nach dem Zolltarif wird jede anfallende Abgabenart (z.B. Tabaksteuer, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) einzeln berechnet.
Die Höhe der Einfuhrabgaben hängt nicht allein vom Zollwert, sondern auch von der Art und Beschaffenheit der Waren ab. Die Höhe der Einfuhrabgaben ergibt sich dann aus den im Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Union und den nationalen Steuergesetzen festgelegten Abgabensätzen.
Das heißt, was Du Mwst nennst, also 19% wird schon ab 22 Euro berechnet, wegen der 5 Euro-Grenze aber effektiv ab ca. 27 Euro.
Bei Reisen von außerhalb der EU gilt:
Waren (außer Tabak, Alkohol und Kaffee) bleiben bis 300 Euro abgabenfrei, bei Flug- oder Schiffsreisen 430 Euro. Dabei zählt der Wert mit ausländischer Umsatzsteuer.
Die Argumentation liegt dabei sich etwas schwierig. Warum wird da so unterschiedlich verfahren?
Es ist de facto sehr schwierig für den Zoll bei Reisen "ungebrauchte Neuware" zu identifizieren, sobald man sie mal in Gebrauch genommen hat und die Verpackung weg ist. D.h. für Kleidung oder Klein-Elektronik ist es in der Regel kein Hindernis. So haben schon viele z.B. ein iPhone in den USA gekauft, es in Betrieb genommen und es dann unverzollt von der Reise nach Deutschland gebracht. Eigentlich nur wenn man es mit Originalbelegen und -verpackung wiederveräußern will, läuft man da noch ein Risiko.
Dagegen ist es viel schwieriger über Aliexpress und Co. per Post die Ware unverzollt aus China zu bekommen. Die 19% sind ja dann gerechfertigt, wenn sie wirklich nicht schon im Land gezahlt (oder eben erstattet wurden) - aber die Zollgebühren zusätzlich ab 150€ Warenwert sind schon happig, muss aber jeder gewerbliche Importeur auch zahlen. Wir schimpfen auf Trump, aber die EU handelt da nicht viel anders.
Diese unterschiedliche Behandlung liegt also im Endeffekt an der Praktikabilität. Beim Postversand kann sich der Zoll in Ruhe die Ware ansehen, bei Einreisen wird durchgewunken oder durchsucht. Leider hat diese Behandlung auf dem Postweg mitunder sehr lange "Bearbeitungszeiten" zur Folge. 3 SIM-Karten aus der Ukraine ohne Aufladung (also praktisch ohne Wert) wurden bei mir kürzlich 3 Monate vom Zoll "behandelt".
Aber wie willst du diese "Abzocke" wie du sie nennst lösen? Alle Einreisenden in die EU total durchsuchen? oder den Abgabegrenzen höher setzen. Dann bestellen aber noch mehr bei nicht-EU-Händlern und umgehen die inländische Mwst. Es ist halt nicht das genau gleiche in China oder in Deutschland sein Smartphone zu kaufen, auch wenn es letzlich aus China kommt.