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Straftat!


11.12.2017 18:25 - Gestartet von volkeru
Ich halte die Löschmöglichkeit auf fremden Geräten in Deutschland für rechtswidrig nach Paragraph 303a StGB: (1) Wer rechtswidrig Daten löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

Heißt: Sobald eine WhatsApp-Nachricht in meinem persönlichen Besitz (auf meinem Telefon) gespeichert ist, ist sie mein Eigentum. Wie ein Brief, den ich bekommen habe und der in meiner Schublade liegt. Wer danach von außen mein Eigentum löscht, begeht Sachbeschädigung bzw. Diebstahl. Ebenso wie wenn er mir den Brief aus meiner Schublade wieder entwendet.

Jeder, der also die Löschfunktion nutzt, macht sich strafbar! Dessen sollte man sich gewahr sein. Es besteht die Gefahr, dass man dadurch eine Strafanzeige kassiert.
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[1] muc80337 antwortet auf volkeru
11.12.2017 18:37
Ich gehe mal davon aus, dass whatsapp die Bedingungen entsprechend so gestaltet hat, sodass es Dir zumindest nicht gelingen dürfte, den Nachträglich-Nachrichten-Löscher zu belangen. Komm mal an Log-Files von whatsapp ran...

Es gibt zudem ja auch schon Dienste, bei denen die (Bild)Nachrichten einen Verfallszeitpunkt in sich tragen: insbesondere Snapchat und Instagram.
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[1.1] volkeru antwortet auf muc80337
11.12.2017 19:00
Benutzer muc80337 schrieb:
Ich gehe mal davon aus, dass whatsapp die Bedingungen entsprechend so gestaltet hat

Wie WhatsApp seine Bedingungen gestaltet, ist bei Straftaten ziemlich Wumpe. Die AGB von WhatsApp können nicht deutsches Strafrecht umgehen oder aushebeln!

sodass es Dir zumindest nicht gelingen dürfte, den Nachträglich-Nachrichten-Löscher zu belangen. Komm mal an Log-Files von whatsapp ran...

In diesem Fall ist ja ganz klar ersichtlich, wer die Nachricht gelöscht hat. Nämlich der Absender (nur der kann das ja). Und das steht dann ja auch explizit so im Chat-Verlauf.

Es gibt zudem ja auch schon Dienste, bei denen die (Bild)Nachrichten einen Verfallszeitpunkt in sich tragen: insbesondere Snapchat und Instagram.

Das würde ich mal als Grenzfall betrachten, da die Rechte an allgemeinen Bildern ganz andere sind, als die an persönlichen Texten. Wenn von vornherein bekannt(!) ist, dass ein Text nach einer bestimmten Zeit verfällt, wäre das sicher nicht zu beanstanden. Aber bei WhatsApp geht man ja davon aus, dass eine empfangene Nachricht für immer dort bleibt.
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[2] Zuschauer 1 antwortet auf volkeru
12.12.2017 09:51
Benutzer volkeru schrieb:
Ich halte die Löschmöglichkeit auf fremden Geräten in Deutschland für rechtswidrig nach Paragraph 303a StGB: (1) Wer rechtswidrig Daten löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Diese Einschätzung halte ich für Quatsch. Wenn man einen Dienst nutzt, der solche Funktionen anbietet, denn ist die Löschung eben gerade nicht "rechtswidrig".

Heißt: Sobald eine WhatsApp-Nachricht in meinem persönlichen Besitz (auf meinem Telefon) gespeichert ist, ist sie mein Eigentum.

An Daten an sich kann man kein Eigentum erwerben - allenfalls an einem Datenträger, und das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

Jeder, der also die Löschfunktion nutzt, macht sich strafbar! Dessen sollte man sich gewahr sein. Es besteht die Gefahr, dass man dadurch eine Strafanzeige kassiert.

Ich glaube kaum, dass eine Strafanzeige in einem solchen Fall (WhatsApp-Nachricht nachträglich gelöscht) auch nur aufgenommen würde.
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[2.1] volkeru antwortet auf Zuschauer 1
12.12.2017 17:45

einmal geändert am 12.12.2017 17:49
Benutzer Zuschauer 1 schrieb:
Diese Einschätzung halte ich für Quatsch. Wenn man einen Dienst nutzt, der solche Funktionen anbietet, denn ist die Löschung eben gerade nicht "rechtswidrig".

So einfach ist es gottseidank nicht! Zum einen wurde KEIN Nutzer bei der Einführung dieser neuen Funktion nach seinem Einverständnis gefragt und zum anderen wäre es ohnehin nicht zulässig, eine pauschale Zustimmung zu beliebigen, nicht näher spezifizierten Löschungen für alle Zeit zu erteilen, sofern diese gegen das Strafrecht verstoßen. Dass ein Dienst nicht alles machen kann, nur weil es in den AGB steht und du ihn nutzt, zeigt ja das kürzliche Urteil zum Thema "Nutzung des Telefonbuchs durch WhatsApp". Wer diese Funktion nutzt, macht sich nach Meinung des Amtsgerichts Bad Hersfeld strafbar. Das Thema ist also nicht neu (http://www.chip.de/news/Sogar-Abmahnungen-drohen-WhatsApp-darf-uns-nicht-weiter-fuer-dumm-verkaufen_117755817.html).

An Daten an sich kann man kein Eigentum erwerben - allenfalls an einem Datenträger, und das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

Selbstverständlich kann man Eigentum an Daten / Informationen haben. Wenn es sich bei den Daten um ein Bild oder Musik oder ein Buch handelt, gibt es natürlich einen Eigentümer (geistiges Eigentum). Das selbe gilt auch für eine Großzahl an Daten, die du auf deinem Computer oder Handy erzeugst und die dort gespeichert sind. Es gilt in jedem Fall immer dann, wenn die Daten von dir bewusst erzeugt wurden oder sie persönlicher Natur sind. Das gilt auch für empfangene, persönliche Daten, die sich auf deinen Geräten befinden. Z.B. E-Mails, SMS oder Messages. Die darf, zumindest in Deutschland, niemand einfach ohne dein Einverständnis löschen. Sonst verstößt er gegen Par. 303a StGB. Genau dafür wurde dieser Paragraph vor 30 Jahren geschaffen. Er definiert Daten als Sache, die einen Eigentümer hat und deren Löschung eine Sachbeschädigung ist. Dass dagegen massenhaft (z.B. von Google oder Microsoft) verstoßen wird, macht es nicht rechtmäßig.

Ich glaube kaum, dass eine Strafanzeige in einem solchen Fall (WhatsApp-Nachricht nachträglich gelöscht) auch nur aufgenommen würde.

Das würde sie ganz sicher, da Straftaten Offizialdelikte sind. Genauso wie die Geschichte mit der Nutzung des Telefonbuchs durch WhatsApp. Auch da hat jemand Strafanzeige erstattet.
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[2.1.1] Zuschauer 1 antwortet auf volkeru
12.12.2017 17:58
Auf dem Niveau ist eine sinnvolle Diskussion nicht möglich. Wenn Sie so gar keine Ahnung von Rechtsthemen haben (etwa den Unterschied zwischen Daten und Werken nicht verstehen), so kann ich nur empfehlen sich mit solch steilen Thesen zurückzuhalten.
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[2.1.1.1] volkeru antwortet auf Zuschauer 1
12.12.2017 23:59

4x geändert, zuletzt am 13.12.2017 01:39
Vorab: https://www.cr-online.de/blog/2016/02/17/acht-thesen-zum-dateneigentum/
Einfach mal die These 1 lesen.

Es ging und geht hier ausschließlich um das Eigentum an den _physikalischen_ Daten auf meinem Datenträger. Ob man nun von Besitz- oder Eigentumsrechten an Daten spricht, spielt für die strafrechtliche Relevanz gar keine Rolle, weil es nicht um den Inhalt der Daten geht (Urheberrecht etc.), sondern um die Bits und Bytes auf meinem Datenträger, die vom Strafrecht gegen unberechtigten Zugriff geschützt werden. Es geht um das unberechtigte Löschen von Daten auf Datenträgern, die im _Besitz_ einer Person sind, die der Paragraph 303a regelt.

Benutzer Zuschauer 1 schrieb:
Auf dem Niveau ist eine sinnvolle Diskussion nicht möglich. Wenn Sie so gar keine Ahnung von Rechtsthemen haben (etwa den Unterschied zwischen Daten und Werken nicht verstehen), so kann ich nur empfehlen sich mit solch steilen Thesen zurückzuhalten.

Das Wort "Niveau" hast du hier eingeführt. Es ist in deinen Augen offenbar sehr niveauvoll, auf eine große Zahl von vorgetragenen Sachargumenten gar nicht erst einzugehen, sondern den Autor einfach als Dummkopf hinzustellen. Eine sehr beliebte Methode, wenn man keine Argumente mehr hat. Das Unwissen darüber, dass die AGB eines Unternehmens nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder dieses aushebeln dürfen, zeugt nicht von besondes hohem Rechtsverständnis.
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[2.1.1.1.1] FlggeH2016 antwortet auf volkeru
09.01.2018 16:27
Ich habe mir die Diskusion hier mal durchgelesen. Es scheint als möchte man hier probleme herreden wo keine sind. WhatsApp mit der Post und dem Postgeheimnis gleichzusetzen ist schon mal an den Haaren herbeigezogen. Dieses "Ich kann dich aber anzeigen weil... " ist leider so urdeutsch wie nichts sonst. Genau diese Haltung verhindert, dass Deutschland im digitalen einfach noch nicht angekommen ist. Dabei i st mir erstmal egal was in welchen gesetzen geschrieben steht. Die haben sich nämlich der Digitalen wirklichkeit auch noch nicht angepasst. Wetten das es jetzt los geht von wegen "rechtsfreier Raum, Anarchie alles Verbrecher"?

Mitnichten, Gesetze sind wichtig, aber jemanden wegen gelöscheter WhatsApp Nachrichten Anzeigen? Machen Sie sich mit der Screenshotfunktion Ihres Handys vertraut und gut ist. Sie waren zu langsam zum lesen? Pech gehabt, dann hatte der Absender einen guten Grund die Nachricht zu löschen.
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[2.1.1.1.1.1] volkeru antwortet auf FlggeH2016
09.01.2018 19:42
Benutzer FlggeH2016 schrieb:
WhatsApp mit der Post und dem Postgeheimnis gleichzusetzen ist schon mal an den Haaren herbeigezogen.

Persönliche Nachrichten sind persönliche Nachrichten und unterliegen dem Briefgeheimnis, egal ob sie auf Papier oder elektronisch per Mail, SMS oder WhatsApp verschickt wurden! Das Postgeheimnis ist nicht abhängig vom Versandweg! Solche Unterschiede machen zu wollen, ist eher realitätsfremd und an den Haaren herbeigezogen.

Dabei i st mir erstmal egal was in welchen gesetzen geschrieben steht.

Genau das denken sich auch die vielen Sozial-Legastheniker und Spinner bei Facebook und Twitter, die aus der Anonymität des Netzes heraus jeden beleidigen und diffamieren, der nicht ihrer Meinung ist. In der Realität würden sie sich niemals so benehmen. Und daher ist eine Regulierung in der virtuellen Welt der Netze sogar noch viel wichtiger, als eine Regulierung in der Realität. Denn ein Mensch, der beleidigt oder diffamiert wird, fühlt sich im Netz genauso verletzt, wie im realen Leben! Doch das ist denen, denen die Gesetze egal sind, natürlich auch egal, weil ihnen Menschen und deren Gefühle ganz allgemein egal sind.

Genau diese Haltung verhindert, dass Deutschland im digitalen einfach noch nicht angekommen ist.

Das ist - mit Verlaub gesagt - wirklich Unsinn! Bei der Nutzung von Diensten im Internet ist die deutsche Bevölkerung im Schnitt genauso aktiv wie alle anderen Industrieländer. Das belegen alle Statistiken. Einzig beim Breitbandausbau hinkt Deutschland erheblich hinterher. Das hat aber einzig und allein mit unserem turbokapitalistischen Wirtschaftssystem zu tun, in dem nur dort investiert wird, wo es sich wirtschaftlich lohnt und der Staat keinerlei Vorgaben macht, weil er die Gewinne der Großindustrie nicht schmälern will. Dabei kommt dann am Ende sowas raus. Aber das hat ausschließlich mit Lobbyismus und Korruption in der Politik zu tun und nicht mit zu viel gesetzlicher Regulierung. Im Gegenteil, es hat mit zu wenig Regulierung zu tun und damit, dass der Markt von der Politik einfach dem freien Spiel der Kräfte überlassen wurde.

Letztlich bleibt für mich aber die Erkenntnis, dass sachlich / inhaltlich zu meiner Frage hier bisher leider kein Beitrag zu erkennen ist. :-(