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Bundesnetzagentur verbietet Kinderuhren mit Abhörfunktion


17.11.2017 20:06 - Gestartet von mattesabc
Vor Jahren war ein Reisepass im Gespräch der in meinen Augen die Welt sicherer gemacht hätte. Ist an den Datenschützern gescheitert.
Jetzt kam eine Uhr auf den Markt der mein Enkelkind beschützt hat (hätte). Wer hat was dagegen: Die Datenschützer.
Ihr Datenschützer bewahrt uns vor ein paar Werbemails und gefährdet dafür Menschenleben.
Ich könnte Kotzen...

MFG
mattesabc
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[1] Mobilfunk-Experte antwortet auf mattesabc
18.11.2017 20:46
Benutzer mattesabc schrieb:

Vor Jahren war ein Reisepass im Gespräch der in meinen Augen die Welt sicherer gemacht hätte. Ist an den Datenschützern gescheitert.

Ich habe trotz einiger Suche nichts gefunden, was zu dieser Behauptung passt. Was genau war da im Gespräch?

Jetzt kam eine Uhr auf den Markt der mein Enkelkind beschützt hat (hätte).

Dein Enkelkind wird durch eine "Wanze" beschützt, also indem es eine Uhr trägt, die heimlich Leute abhören kann?

Wer hat was dagegen: Die Datenschützer.

Am Datenschutz liegt es nicht. Die Bundesnetzagentur wird hier wegen § 90 TKG aktiv. Der verbietet getarnte Abhörgeräte, mit denen sich Personen unbemerkt ausspionieren lassen.