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Nach dem Spiel ist vor dem Spiel


28.11.2017 20:42 - Gestartet von haftcoach
Meine Weihnachts-Wunschliste
Als Klägervertreter begrüße ich diesen weiteren Etappensieg.
Die Telefonkosten sind nur ein Teil im Kostensystem des Vollzugs in Deutschland.
Auf meiner Agenda stehen:
Gutachterkosten, die schnell bei 2.800 € und mehr liegen können, sollten Inhaftierte nicht unnötig belasten.
Pauschale Stromkosten von 2 € bzw. 3 € im Monat für jeden Verbraucher auf dem Haftraum sind, insbesondere bei 6 und mehr Verbrauchern, unangemessen, zumal wenn diese auch bei Verschubungen weiter anfallen.
Kosten der Durchsicht von Elektrogeräten sind Kosten der Sicherheit und daher Kosten der Länder - auch wenn die letzte diesbezügliche
Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wurde.
Die Teilnahme aller Inhaftierten an der Gefangenen- Fernleihe in Dortmund ist zu gewährleisten -
auch wenn das BVerfG die diesseitige Beschwerde ebenfalls nicht annahm.

Till-Alexander Hoppe

Rechtsanwalt
Kanzlei Königsweg