Thread
Menü

Gleiche Voraussetzungen schaffen


22.12.2017 17:09 - Gestartet von ost
Ich finde, dass ein Unternehmen, das seine Kundengespräche aufzeichnet, (weil es will, nicht weil es gesetzlich verpflichtet wurde,) auch dem Kunden diese Möglichkeit einräumen sollte. Es geht darum, juristische Klarheit über das gesprochene Wort zu haben. Dieses Interesse haben beide Vertragspartner.

Die angesprochene Verschwiegenheitserklärung finde ich kein ausreichendes Indiz. Ein Bankkunde kann das Gespräch mit seinem Bankberater aufzeichnen, ohne dass deshalb das gesetzliche Bankgeheimnis verletzt wurde.

Selbstverständlich ist es richtig, das Einverständnis des anderen einzuholen. Aber ich halte es für unlauter, dies auf der einen Seite vom Mensch am anderen Ende der Leitung zu verlangen, andererseits selbst nicht zuzustimmen.