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Geld-zurück-Garantie bei Lizenzrückgabe?


30.01.2002 15:50 - Gestartet von REMchen
Hmmm...

Wenn da eine Lizenz "zurück gegeben" werden kann...heißt das dann auch, dass das Geld, welches für diese Lizenz ausgegeben wurde, dann auch zurück gezahlt werden muss, oder wie? Dann wird der Eichel aber noch grüner im Gesicht, wenn das tatsächlich der Fall ist...

überlegt
das REMchen
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[1] Keks antwortet auf REMchen
30.01.2002 20:19
Benutzer REMchen schrieb:
Hmmm...

Wenn da eine Lizenz "zurück gegeben" werden kann...heißt das

Nicht "kann", sondern "muss" - im Falle einer Fusion (o.ä.) zweier Unternehmen mit UMTS-Lizenz.

dann auch, dass das Geld, welches für diese Lizenz ausgegeben wurde, dann auch zurück gezahlt werden muss, oder wie?

Nein, im Gegenteil: Die Unternehmen kriegen NIX zurück.

Darum geht's ja grad in den Diskussionen und in diesem Artikel hier!

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de
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[1.1] REMchen antwortet auf Keks
31.01.2002 18:20
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer REMchen schrieb:
Hmmm...

Wenn da eine Lizenz "zurück gegeben" werden kann...heißt das

Nicht "kann", sondern "muss" - im Falle einer Fusion (o.ä.)
zweier Unternehmen mit UMTS-Lizenz.

dann auch, dass das Geld, welches für diese Lizenz ausgegeben wurde, dann auch zurück gezahlt werden muss, oder wie?

Nein, im Gegenteil: Die Unternehmen kriegen NIX zurück.

Darum geht's ja grad in den Diskussionen und in diesem Artikel hier!


Vielen Dank, Keks. Da stand das REMchen wohl hinreichend neben der Kappe beim Lesen des Artikels :-)