Verzwickte Rechtslage

Scheuerle: Fusion von UMTS-Lizenzinhabern möglich

Kann Neuversteigerung einer Lizenz bei einem Zusammenschluss von zwei Netzbetreibern doch umgangen werden?
Von Marie-Anne Winter

Laut Klaus-Dieter Scheurle, Ex-Chef der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), ist es möglich, dass UMTS-Lizenzen nach der Fusion zweier Lizenzerwerber nicht neu versteigert werden müssen. Dies sagte er im Gespräch mit dem Anlegermagazin "Die Telebörse [Link entfernt] ". Während unter den Mobilfunkern derzeit weitgehend Einigkeit darüber bestehe, dass eine Konsolidierung von sechs auf möglicherweise vier UMTS-Netzbetreiber notwendig sei, scheiterten bisher alle Überlegungen an der verzwickten Rechtslage, schreibt das Magazin. Bisher muss bei einem Zusammenschluss zweier UMTS-Betreiber eine Lizenz zurückgegeben und neu versteigert werden. T-Mobile-Chef Kai Uwe Ricke forderte deshalb, dass die Politiker die Versteigerungsbedingungen nachträglich ändern. Dies wiederum hält der derzeitige Chef der Regulierungsbehörde Matthias Kurth für nicht machbar.

Scheurle verweist im Gespräch mit der Telebörse darauf, dass es nach einer Übernahme möglich sei, dass das neue Unternehmen "sämtliche vier Frequenzblöcke behalten könne". Eine Änderung der Regeln sei dazu nicht erforderlich: In der Versteigerung hatten sechs Unternehmen sechs Lizenzen mit je zwei Frequenzblöcken erworben. Scheurle: "In der Versteigerung war aber auch die Möglichkeit gegeben, dass ein Unternehmen vier Blöcke ersteigern konnte". Zudem gebe es "auch keine Wettbewerbsverzerrung": Ein Unternehmen, das auf diese Art und Weise über vier Frequenzblöcke verfüge, habe dafür auch "rund 17 Milliarden Euro gezahlt". Auf diesem Wege erhielte die Bundesregierung zwar die UMTS-Lizenz zurück. Eine erneute Versteigerung der freigewordenen UMTS-Lizenz ohne die dazu benötigten Frequenzblöcke wäre natürlich sinnlos.