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nur 3 Frequenzblöcke


30.01.2002 14:32 - Gestartet von torus
Soweit ich mich erinnern kann, konnte ein Unternehmen bei der Versteigerung max. 3 Frequenzblöcke ersteigern (nicht 4 wie im Text angegeben).
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[1] CHEFE antwortet auf torus
30.01.2002 14:56
Benutzer torus schrieb:
Soweit ich mich erinnern kann, konnte ein Unternehmen bei der Versteigerung max. 3 Frequenzblöcke ersteigern (nicht 4 wie im Text angegeben).

Hat was. Ich meine mich an die gleich Tatsache zu erinnern. Es gab die "große Lizenz" mit 3 Frequenzblöcken und die "Kleine" mit 2 Blöcken. Und für ne Lizenz brauchte man minimal 2 Blöcke.
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[1.1] birdyy antwortet auf CHEFE
30.01.2002 15:14

Soweit ich mich erinnern kann, konnte ein Unternehmen bei der Versteigerung max. 3 Frequenzblöcke ersteigern (nicht 4 wie im Text angegeben).

Hat was. Ich meine mich an die gleich Tatsache zu erinnern. Es gab die "große Lizenz" mit 3 Frequenzblöcken und die "Kleine" mit 2 Blöcken. Und für ne Lizenz brauchte man minimal 2 Blöcke.

Nach der "heissen" Phase der Versteigerung mit dem Milliardenpoker
konnten noch einzelne Blöcke ersteigert werden. In der Presse erregte
dies jedoch nicht soviel Aufmerksamkeit, vielleicht weil bei dieser Auktion
auch nur die Firmen zugelassen waren, die bei der ersten Runde eine
Lizent erhalten hatten.
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[1.1.1] Mr.S antwortet auf birdyy
30.01.2002 15:50
Ich erinnere mich auch daran, daß es minimal zwei, und maximal drei Frequenzblöcke à 5MHz für eine Lizenz sein mußten. Hab aber nochmal nachgeschaut:

B. Versteigerungsabschnitt 1: Versteigerung von Lizenzen
1. Versteigerungsobjekt
Im ersten Versteigerungsabschnitt werden Lizenzen mit einer Frequenzausstattung von
mindestens 2 x 10 MHz (gepaart) und höchstens 2 x 15 MHz (gepaart) versteigert. Eine Lizenz
erhält nur derjenige Bieter, der mindestens 2 Blöcke á 2 x 5 MHz (gepaart) ersteigert. Insgesamt
werden im ersten Abschnitt 12 abstrakte Frequenzblöcke à 2 x 5 MHz (gepaart) zur Versteigerung
angeboten.

(aus http://www.regtp.de/imperia/md/content/reg_tele/umts/6.pdf)


Im zweiten Abschnitt kamen dann nur noch 5 ungepaarte Frequenzpakete à 5MHz zur Versteigerung, keine gepaarten mehr. Die Lösung ist wohl darin zu sehen, daß dabei das Bietrecht nicht auf nur einen Block begrenzt war, ich zitiere nochmal (selbe Quelle):

3.1 In dem zweiten Versteigerungsabschnitt sind die Bietrechte für ungepaarte Frequenzblöcke
nicht beschränkt. Die Bietrechte für gepaarte Frequenzblöcke sind auf ein Bietrecht je Bieter
beschränkt. Die Ausübung der Anzahl der Bietrechte wird durch die entsprechende Hinterlegung
von Bürgschaften und deren Konkretisierung im Hinblick auf die auszuübenden Bietrechte nach
oben begrenzt.

Tatsächlich haben schließlich alle Bieter bis auf VI jeweils eines der fünf ungepaarten Packete erhalten.


CU
Steffen
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[1.2] Keks antwortet auf CHEFE
30.01.2002 20:17
Benutzer CHEFE schrieb:
Benutzer torus schrieb:
Soweit ich mich erinnern kann, konnte ein Unternehmen bei der Versteigerung max. 3 Frequenzblöcke ersteigern (nicht 4 wie im Text angegeben).

Hat was. Ich meine mich an die gleich Tatsache zu erinnern. Es gab die "große Lizenz" mit 3 Frequenzblöcken und die "Kleine" mit 2 Blöcken. Und für ne Lizenz brauchte man minimal 2 Blöcke.

Die Begrenzung auf max. 3 Blöcke pro Anbieter mag aber den Grund gehabt haben, dass es mind. 4 Anbieter geben sollte (es gab ja insgesamt 12 Blöcke).

Nun haben wir aber 6 Anbieter (das Maximum), so dass ich schon denke, dass Scheuerles Aussage gar nicht so unsinnig ist.

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de