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Ganz wenige legitime Gründe für fest verbauten Akku


01.02.2018 08:16 - Gestartet von Ole42
Es gibt aus meiner Sicht nur zwei legitime Gründe, bei denen ein fest verbauter Akku gerechtfertigt ist:
Wasserdichtigkeit des Geräts bei mehr als 1m Tiefe für mehr als 30 Minuten
(das ist bei einem Wechselakku schlicht nicht realisierbar)
Doppeldisplay (Vorder- und Rückseite)
(z.B. Yotaphone 2, hier müsste man für einen Akkuwechsel den zweiten Bildschirm entfernen)

Die EU-Richtlinie stellt nur auf das einfache Entfernen ab, da für die Akkus ein gesonderter Entsorgungsweg vorgesehen ist. Nicht gefordert ist ein möglicher Akkuwechsel.
Was das bedeutet, sieht man bei elektrischen Zahnbürsten. Die Eu-verordnung wird eingehalten; priblemlos lässt sich mit einer Münze der Akku aushebeln. Dabei werden die Verbindungsleitungen zertrennt. Einen neuen Akku kann man dann nicht mehr einbauen. Elektrische Zahnbürste und deren Akku können getrennt entsorgt werden, einen direkten Vorteil hat man als Verbraucher aber nicht.

Bei einer elektrischen Zahnbürste mag der Aufbau Sinn machen, immerhin muss der Akku wasserfest verbaut sein und es dürfen keine Stellen vorhanden sein, in denen sich Keime vermehren können. Für ein Smartphone wäre eine zerstörende Zerlegbarkeit aber wohl kaum sinnvoll. Dennoch würde damit die EU-Regelung erfüllt.

Der US-Vorstoß ist somit sehr zu begrüßen. Auch die EU sollte in dieser Richtung aktiv werden. Wichtig sind sauber definierte Ausnahmen - wasserdichte Produkte und mehrseitig mit Displays versehene Geräte können ausgenommen werden; zu schwammig wäre "sofern es nicht aus technischen Gründen...".
Leider steht zu befürchten, dass die Lobbys gerade dafür sogen werden, dass die Regeln sxhwammig sein werden.
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[1] Tell___Tariv___007 antwortet auf Ole42
01.02.2018 11:32
räusper räusper
hust
HATSCHI !
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
... solltest in die Legislative gehen ...