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Schwach Teltarif


22.02.2018 08:11 - Gestartet von sushiverweigerer
Ihr hättet ruhig mal darauf hinweisen können, dass das Teil in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht benutzt werden darf und bei Zuwiderhandlung hohe Geldstrafen drohen.
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[1] Andre Reinhardt antwortet auf sushiverweigerer
22.02.2018 16:11
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Ihr hättet ruhig mal darauf hinweisen können, dass das Teil in Deutschland im öffentlichen Verkehrsraum nicht benutzt werden darf und bei Zuwiderhandlung hohe Geldstrafen drohen.

Hallo sushiverweiger,


entweder haben Sie hier Informationen, die mir entgangen sind, oder ihr Informationsstand ist etwas überholt. Zumindest war es noch vor kurzem so, dass hierzulande in der Tat E-Scooter mit Straßenzulassung gemäß der StVZO verkauft wurden. Beispielsweise der BMW X2City:

https://www.n-tv.de/auto/BMW-X2City-kannste-knicken-article19929972.html

Es ist also nicht auszuschließen, dass Archos nicht auch eine solche Straßenzulassung erhält. Modelle ohne StVZO sind selbstredend nicht zugelassen und dürfen dementsprechend nicht im Straßenverkehr genutzt werden.


Viele Grüße.