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Das Kind ist längst im Brunnen


02.03.2018 10:50 - Gestartet von lexus1
Es ist gut und richtig, daß die Gerichte hier eine Grenze setzen. Es ist gut und richtig, daß das Urteil erstmal so ausgegangen ist. Aber Nachtigall, ich hör....

Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß bereits VOR der deadline zur Zustimmung zur Weitergabe der Telefonnummer an facebook diese bereits dort bekannt war. Die Daten sind also längst bei facebook. Kann man es nachweisen? Nein! Die Amis sind da sehr konsequent. Sie verpflichten zwar das Ausland, US-Recht einzuhalten (und wir bescheuerten Europäer machen das auch brav), scheren sich aber einen Teufel um ausländisches Recht.

Es ist wie mit Snowden. Welch "Überraschung", daß man seine Aussagen nicht überprüfen konnte. Man wollte ihn ja auch gar nicht erst als Zeugen akzeptieren. Und Überraschung: Die Nachfrage bei den Amis blieb "ergebnislos". Tja, da musste der Generalbundesanwalt das Verfahren leider einstellen.

Genau so wird es mit fb gehen: Kein Nachweis, keine Auskunft, keine Verfolgung.
Das Gerichtsverfahren ist show fürs Volk. Damit die Lemminge den Glauben nicht verlieren. Siehe "safe harbour" - zynischste Makulatur von Anfang an.
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[1] tosho antwortet auf lexus1
20.03.2018 14:34
Benutzer lexus1 schrieb:
Es ist gut und richtig, daß die Gerichte hier eine Grenze setzen. Es ist gut und richtig, daß das Urteil erstmal so ausgegangen ist. Aber Nachtigall, ich hör....

Ich sag's mal so: Wer Facebook und Konsorten benutzt interessiert sich null für den Schutz seiner Daten (und der seiner Telefonkontakte). So what?...
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[1.1] Wechseler antwortet auf tosho
20.03.2018 16:01
Benutzer tosho schrieb:
Ich sag's mal so: Wer Facebook und Konsorten benutzt interessiert sich null für den Schutz seiner Daten

Deswegen kann der Nutzer ja selbst zustimmen.

(und der seiner Telefonkontakte). So what?...

Und hier wird die behördliche Untersagung wirksam. Denn die Telefonkontakte können nicht zustimmen und der Besitzer dieser Kontakte nicht stellvertretend für diese.