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Tja, ohne die Einwohnermeldeämter.....


28.04.2018 12:21 - Gestartet von hotte70
...würde dieser mafiöse Verein gar keine Nase dran kriegen, wer nun bezahlt und wer nicht. Das Ganze wird dann noch durch unsere Herrn Politiker unterstützt, also hat man als erwerbstätiger Mensch mit eigenem Hausstand keine Chance aus dieser Zahlungsverpflichtung irgendwie raus zu kommen, scheißegal ob man nun ARD/ZDF schauen möchte oder gar kein TV/Radio besitzt. Dieses Vorgehen, in einem vermeintlich demokratischen Rechtsstaat, werde ich auch in 100 Jahren in keinster Weise nachvollziehen können.
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[1] Zuschauer 1 antwortet auf hotte70
28.04.2018 13:04
Benutzer hotte70 schrieb:

Dieses Vorgehen, in einem vermeintlich demokratischen Rechtsstaat, werde ich auch in 100 Jahren in keinster Weise nachvollziehen können.

Was ist an dem Rechtsstaat denn "vermeintlich", wenn mit großer demokratischer Mehrheit beschlossene Regeln wie die Haushaltsabgabe einfach gelten? Die ach so große Ungerechtigkeit, weil man für angeblich nicht genutzte Dienstleistungen zahlen muss? Da gibt es sicherlich mehr als genug Beispiele mit ähnlicher Art von "Ungerechtigkeit", die man einfach mal hinnehmen muss.
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[1.1] H.ATE antwortet auf Zuschauer 1
29.04.2018 01:39

2x geändert, zuletzt am 29.04.2018 01:41
Benutzer Zuschauer 1 schrieb:
Benutzer hotte70 schrieb:

Dieses Vorgehen, in einem vermeintlich demokratischen Rechtsstaat, werde ich auch in 100 Jahren in keinster Weise nachvollziehen können.

Was ist an dem Rechtsstaat denn "vermeintlich", wenn mit großer demokratischer Mehrheit beschlossene Regeln wie die Haushaltsabgabe einfach gelten? Die ach so große Ungerechtigkeit, weil man für angeblich nicht genutzte Dienstleistungen zahlen muss? Da gibt es sicherlich mehr als genug Beispiele mit ähnlicher Art von "Ungerechtigkeit", die man einfach mal hinnehmen muss.

Nein, muss man überhaupt nicht hinnehmen. Man zahlt einfach nicht. Dann kommt irgendwann ein Festsetzungsbescheid mit 8 Euro Mahngebühr. Diesem Bescheid kann man widersprechen. Hinweis Verstoß gegen das Grundgesetz. Würden das alle machen wäre die Sache schon Geschichte. Das ganze kann einem vier mal im Jahr blühen, somit zahlt man max. 32 Euro on Top für Widerspruch den sich auch Beamte, Selbstständige, Ärzte etc... ohne Verlust des Ansehens leisten können. Denn die Möglichkeit eines Widerspruchs ist das Recht des Bürgers, es steht auf der Rückseite des Bescheides!

Mitte Mai geht es in dieser Sache vor das Verfassungsgericht, das höchste Gericht in Deutschland. Denn die Gebühren verstoßen gegen das Grundgesetz. Die biegen das nur schön um weil sie ein Wort (ungehindert) weglassen.

Und geht dieser Prozess verloren, was zu vermuten ist, geht es vor das Europagericht, denn es werden zudem europäische Rechte verstoßen.
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[1.1.1] Zuschauer 1 antwortet auf H.ATE
29.04.2018 10:01
Benutzer H.ATE schrieb:

Nein, muss man überhaupt nicht hinnehmen. Man zahlt einfach nicht.

Wer sonst nichts zu tun hat kann das natürlich machen. Ich kann für mich jedenfalls keinen Sinn in einem solchen "Protest" erkennen und würde es auch niemandem empfehlen.

Mitte Mai geht es in dieser Sache vor das Verfassungsgericht, das höchste Gericht in Deutschland.

Für mich ein kleines Wunder, dass das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde zu dem Thema überhaupt angenommen hat. Das BVerfG hat sich zu dem Thema ja schon reichlich geäußert und ich glaube nicht, dass ein Urteil jetzt großartig anders ausfallen wird als zuvor.

Denn die Gebühren verstoßen gegen das Grundgesetz. Die biegen das nur schön um weil sie ein Wort (ungehindert) weglassen.

Klar, die Verfassungsrichter haben alle keine Ahnung. Genau wie die Richter an den Verwaltungsgerichten, an denen Verfahren gegen die Haushaltsabgabe regelmäßig scheitern.

Und geht dieser Prozess verloren, was zu vermuten ist, geht es vor das Europagericht, denn es werden zudem europäische Rechte verstoßen.

Das wird sicherlich die Wende bringen.