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Wo ist die Grenze?


18.05.2018 11:00 - Gestartet von helmut-wk
einmal geändert am 18.05.2018 11:01
Wer seine Dashcam ständig aufzeichnen lässt, der macht sich strafbar. Wer sie nur punktuell dazu einschaltet nicht. Jetzt muss auch nur noch der nächsten Vorfall (Unfall, Angriff/Vandalismus auf das Auto) zur richtigen Zeit passieren ;-)

Dann gibt es noch die Möglichkeit, die Dashcam ständig laufen zu lassen, aber nur die letzten X Minuten zu speichern, was vorher war, wird automatisch gelöscht. Ich nehme an, das gilt nicht als "ständige Aufzeichnung", und bei einem Vorfall kann das temporär gespeicherte dauernd gesichert werden, zur Beweissicherung.

Aber wo ist die Grenze? Dürfen es nur zwei Minuten sein, oder kann man sich etwas mehr Zeit gönnen (bei Vorfall mit Schock sinnvoll)? Und welche Dashcams mit dieser temporär-Option gibt es?

Wär doch glatt ein oder zwei teltarif-Artikel wert ...