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Haftung bei Straßenschäden als Spätfolgen des Trenchings?


12.06.2018 16:02 - Gestartet von trzuno
Haften dann die Firmen die dort Kabel verlegen lassen auch voll für evtl. erst 10-20 Jahre später auftretende Schäden an den Stellen wo das Trenching gemacht wurde?
So eine künstliche Schwachstelle in der Struktur des Asphalts kann sich ja auch erst nach vielen Jahren der Belastung schädlich auswirken.

Und haften sie auch für ggf. höhere Kosten einer Straßensanierung, wenn dann nicht wie sonst üblich die Deckschicht schnell abgefräst werden kann, sondern Zeit-/Kostenaufwendiger auf die Kabel Rücksicht genommen werden muss?

Es muss dabei auf jeden Fall die Firma haften, die den Auftrag für das Verlegen erteilt hatte und der dann die Kabel gehören. Das Tiefbauunternehmen, das ggf. Pfusch gemacht hatte, könnte nach >10 Jahren ja längst nicht mehr existieren.
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[1] Svenni antwortet auf trzuno
12.06.2018 19:27
Benutzer trzuno schrieb:
Haften dann die Firmen die dort Kabel verlegen lassen auch voll

ich glaub dazu macht sich im Moment keiner Sorgen. Alle wollen nur schnell irgendwie die Leitungen in die Erde bekommen, egal wie, egal welche Konsequenzen. Wie soll der Asphalt abgefräst werden, wenn sich da die Rohre mit drinbefinden? Mit Hand freikratzen? Anstatt bei jeder Straßensanierung genügend Leerrohre mitzuverlegen, passiert sowas nicht. Es denkt einfach keiner so richtig mit.
Dass dann die Straße eher kaputt geht, interessiert auch keinem, wieso auch? Schließlich muss der Anlieger die Kosten einer Straßensanierung bis zu 90% (Spielstraßen) selber tragen, wie in Niedersachsen üblich. Also nicht nur die Mehrkosten, sondern die Gesamtkosten der Straße. Daher ist es der öffentlichen Hand ziemlich Banane.

Jeder, der selber schon mal ein Pflaster teilweise hochgenommen hat, weiß, dass es nie mehr so sein wird wie vorher. Man bekommt es nicht mehr so gleichmäßig verdichtet wie vorher, die Flickstellen werden nach Jahren sichtbar.