Thread
Menü

EU-Roaming gilt auch für Schiffe - oder nicht?


27.06.2018 21:26 - Gestartet von popfm+
So interpretiere ich jedenfalls die Verordnung. Solange sich ein Schiff nicht in internationalen Gewässern befindet, muss in meinen Augen die EU-Regulierung greifen. Warum sollte das nicht so sein?
Menü
[1] bholmer antwortet auf popfm+
27.06.2018 22:20
Benutzer popfm+ schrieb:
So interpretiere ich jedenfalls die Verordnung. Solange sich ein Schiff nicht in internationalen Gewässern befindet, muss in meinen Augen die EU-Regulierung greifen. Warum sollte das nicht so sein?
Weil das Schiffsnetz überhapt kein Netzbetreiber der EU ist.
Das Schiffsnetz ist im Hafen ein Schwarzfunker auf linzenzpflichtigen Frequenzen und illegal, da der Schiffsnetzbetreiber gar keine Mobilfunklizenz ersteigert hat und (in Deutschland) die Bundesnetzagentur die Frequenzhoheit der Regierung des Landes verwaltet. Eine Zuteilung von Frequenzen ist nicht erfolgt.

Bei einem WLAN-Netz ist das etwas anderes, die Frequenzen sind für die Allgemeinheit zugeteilt. Hier kann aber nichts passieren, da man sich ohne SIM-Karte einbucht und sich gesondert authentifizieren muss mit Zugangsdaten des WLAN-Betreibers um eine Kostenpflicht auszulösen.

Insofern dürfte der GSM-Dienst im Hafen gar nicht tarifiert werden, da die Leistung illegal erbracht wurde.
Da wird man gute Chancen vor Gericht haben, dass die Rechnung nicht gültig ist.

Es ist sicher leicht nachzuweisen, dass man kein Gast auf einem Kreuzfahrtschiff war.



Menü
[1.1] Whoami antwortet auf bholmer
28.06.2018 12:32
Sehr gute Erklärung. Bezgl. der gerichtlichen Verfahren gab es schon Entscheidungen in die eine oder andere Richtung. Der Nutzer selbst hat aber auch immer die Möglichkeit das Gerät auf manuelle Netzwahl zu setzen und somit wird nur das Netz eingebucht welches der Nutzer auch wirklich möchte. Dies ist ein Punkt weswegen schon Verfahren zu Lasten des "Kunden" ausgingen.
Menü
[1.1.1] mikiscom antwortet auf Whoami
28.06.2018 17:24
Benutzer Whoami schrieb:
Sehr gute Erklärung. Bezgl. der gerichtlichen Verfahren gab es schon Entscheidungen in die eine oder andere Richtung. Der Nutzer selbst hat aber auch immer die Möglichkeit das Gerät auf manuelle Netzwahl zu setzen und somit wird nur das Netz eingebucht welches der Nutzer auch wirklich möchte. Dies ist ein Punkt weswegen schon Verfahren zu Lasten des "Kunden" ausgingen.

Allerdings haben die Richter das Argument vergessen, WO SICH DER NUTZER AUFHÄLT. Egal ob legaler oder Schwarzfunk. Und erst recht wenn es Schwarzfunk ist, dürften die gar nix kassieren, eben weil es illegal ist. Wer gestohlene Artikel hat, darf die auch nicht verkaufen und damit Geld verdienen. Macht er es doch und wird erwischt, muss er bluten.

Wenn sich ein Nutzer am Rande der EU aufhält, ist er natürlich selbst dafür verantwortlich darauf zu achten in welches Netz sich das Handy einbucht. Schließlich ist offensichtlich, dass er sich an der EU-Grenze befindet.

Wenn man mit der U- oder Eisenbahn fährt und dort Sender fürs Mobilfunknetz eingebaut sind, muss man dafür auch nicht extra zahlen.