Thread
Menü

Wenig hilfreich!


22.09.2018 17:15 - Gestartet von yes_mc
Der Kunde ist weder "gezwungen" ... noch muß "er bitten" ...
Der Einzige, der hier einem tatsächlichen Zwang unterliegt, ist der Anbieter. Nämlich hat er den Vertrag bis zum Ende der MVLZ in vereinbartem (besser: aufgezwungenen) Rahmen zu erfüllen.
Leider erfüllen die Redakteure schon lange nicht mehr die Funktion "verantwortungsvoller Journalisten", sondern schreiben einen Haufen Dreck zusammen.
Diese Vorgehensweise zeigt mal wieder überdeutlich, daß Mindestvertragslaufzeiten nur für den Kunden gelten. Nun predige ich seit Ewigkeiten, daß jeder Kunde heutzutage Anbieter und Tarife mit MVLZ schlichtweg meiden sollten, es gibt genug Alternativen. Aber deutsche Kunden WOLLEN nicht lernen!
Und die Anbieter (nicht nur 1&1 wie hier im konkreten Falle) ruhen sich darauf aus, daß deutsche Kunden Derartiges hier als gottgegeben sehen und niemand auf die Idee kommt, bei der BNetzA gewaltig Stunk zu machen oder sogar zu klagen.