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Worum es im Kern geht:


30.12.2018 23:31 - Gestartet von wolfbln
3x geändert, zuletzt am 30.12.2018 23:47
Ich habe mir die Klagebegründung der Antragsteller mal durchgelesen. Um diesen Knackpunkt wird es im Endeffekt gehen:

Die BNetzA und insbesondere Politik haben Ausbauverpflichtungen für die Lizenznehmer reingeschrieben:
Flächenabdeckung, Autobahn. Bundesstraßen, Wasserstraßen, Schienenwege usw.
Dieses ist zweifelsohne nicht ausschließlich mit den zu vergebenen Frequenzen zu erreichen. Das ist aber darin gar nicht vorgeschrieben.
Der Betreiber ist verpflichtet, mit seiner kompletten Infrastruktur und Frequenzbändern, ob 4G oder 5G dann, mit 2CA, 3CA, 4CA und was auch immer das zu erreichen.
Dabei geht es um Fläche mit Mindestgeschwindigkeit und max. Latenz.
Damit wird indirekt in eine vorhergehende Auktion eingegriffen. Z.B. die von Band 28, die keine Auflagen enthielt, da dann dieses Band dafür auch herhalten kann.

Neben Roaming und Netzanbieterverpflichtung ist die juristische Fangfrage jetzt:
-> Darf eine Versteigerung für einen bestimmenten Frequenzbereich Abdeckungsverpflichtungen, die nur sinnvoll mit allen ersteigerten Frequenzen erreichbar sind, enthalten?
-> Oder darf sie sich nur jeweils auf dieses eine ersteigerte Frequenzband hier im Hochfrequenzbereich beziehen, mit dem einfach keine Fläche zu machen ist?

Die Anbieter argumentieren:
->Die Auflagen müssen mit dem Spektrum, das versteigert wird wirtschaftlich erfüllbar sein. Alles andere sei eine nachträgliche Verschärfung von Lizenzauflagen (bestehenden Verträgen) und unrechtens.

Ich persönlich würde in meiner persönlichen Rechtsauffassung hier auch erstmal zu den Telkos tendieren - was manche überraschen wird. Es wird durchaus in eine zurückliegende Auktion eingegriffen, was rechtlich problematisch ist.

Aber: der Synergieeffekt von Carrier Aggregation, dem Frequenzmix usw. ist so immens hoch, dass er hier vielleicht durchschlagen könnte.Darum kommt es darauf an, welcher Auffassung sich die Gerichte anschließen.
->Ist es wirklich realitätsnah und zeitgemäß jedes Frequenzband einzeln zu betrachten und Ziele sind nur jeweils dafür festsetzbar???
->Oder sind die synergistischen Effekte eines Frequenzspektrums so hoch, dass Einzelauktionen dahinter zurückstehen und darüber auch Gesamtziele formulierbar sind?
Wir kommen in eine Ära, wo Frequenzen zwar einzeln versteigert werden, der Gesamteffekt des gehaltenen Spektrums aber zählt.
Dem Nutzer ist es egal, wie Betreiber XY den Ort Z schließlich vernünftig abdeckt, ob mit Band 1, 2, oder 3 oder einer Kombi aus 1, 2 und 3.
In ein paar Jahren haben wir (hoffentlich) 4G und 5G parallel auf 6-8 Frequenzen. Viele davon sind halt separat vergeben worden.
Die Auswirkungen, d.h. Speed, Latenz usw. sind aber über CA kombiniert relevant.
Soll es also dafür nicht möglich sein, Ausbauverpflichtungen zu erstellen? Dann können wir es damit ganz vergessen.
Wie soll das denn separat gehen? Das eine Band eignet sich nicht für Speed, das andere nicht für Fläche - und relevant ist schließlich, was komplett ankommt an irgendeiner Stelle.

Ich glaube, dass man in den Cellcos die Lage völlig falsch einschätzt.
Der Rückstand von Deutschland im Mobilfunk ist Tagesthema.
Funkloch ist ein Wort des Jahres und in der Bevölkerung setzt sich die Meinung und der TT-Redaktion auch allmählich fest.

Die einzige Lösung ist wirklich: ausbauen, was das Zeug hält und das Image damit wieder herstellen.
Wie schwer das ist, können wir gerade am Fall o2/Telefónica miterleben.
Teilweise scheint das die Telekom zumindest erkannt zu haben, denn die klagt ja (bislang) nicht und baut massiv. Anstatt klagen jetzt die anderen beiden gegen die Auflagen. Die Telekom hätte doch viel mehr zu verlieren, würde sie später beim Roaming nicht gut entschädigt werden.

Nehmen wir nur mal an, die Richter kippen jetzt die Ausbauauflagen, wegen juristischen Gründen. Folge wäre, dass wir ab 1.1.2020 komplett ohne Ausbauauflagen da stünden.
Es ist gut möglich, dass dann der gegenwärtige Boom beim Ausbau wieder schnell abebbt. Warum sollten sie mehr tun als sie müssten?
Das macht dir die Bevölkerung nicht mit. Der politische Druck würde dann noch größer. Die Einführung von zwangsweisen Roaming über des TK-Gesetz würde dadurch noch viel wahrscheinlicher.
Ich glaube, man hat sich mit den Klagen keinen guten Dienst erwiesen.
Denn wenn man dadurch wirklich "Erfolg" hat, wird stattdessen staatl. Zwang kommen, wenn selbst die CSU jetzt eine neue Behörde dagegen schaffen will - heißt das schon was!