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Das Gesetz hat doch auch Vorteile (für den Verbraucher)


19.04.2019 20:04 - Gestartet von chickolino1
Natürlich ist es möglich das dieses Gesetz dazu führen kann, das Uploadfilter installiert werden müssen (die ggf. nicht immer unterscheiden können zwischen Satire und Urheberrechtlich geschütztem Orginal)...

ABER ... für uns User bietet es ja durchaus einen entscheidenden Vorteil.

Da nämlich die Plattformen dafür sorgen müssen, das das Urheberrecht eingehalten wird....können wir User im Umkehrschluss dann auch davon ausgehen, daß für alle im Internet angebotene Musik und Filme auch Urheberrechtlich Abgeben bezahlt wurden.

Dadurch sollte dann auch das bisherige Geschäftsmodell von Abmahnanwälten ...nämlich viele kleine Leute mit einem Standartschreiben zur Zahlung aufzufordern ...
unmöglich werden.

Ich persönlich fändern es sowieso besser, diese Ideen, Musiktitel und Filme durch eine Internetabgabe zu finanzieren und so frei verfügbar zu machen. Abereits ich bin ja nicht der Gesetzgeber. ..schon gar nicht für ein (nicht nur Deutschland, nicht nur Europa) übergreifendes Problem.
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[1] Tom_Richter antwortet auf chickolino1
26.04.2019 14:21
Benutzer chickolino1 schrieb:

Dadurch sollte dann auch das bisherige Geschäftsmodell von Abmahnanwälten ...nämlich viele kleine Leute mit einem Standartschreiben zur Zahlung aufzufordern ... unmöglich werden.

Habe ich da was übersehen? Steht da irgendwo explizit, dass die Nutzer nicht für das verantwortlich sind, was sie hochgeladen haben?

Steht meines Wissens nirgendwo - und damit hat der Abmahnanwalt in Zukunft den Betreiber nicht anstelle, sondern zusätzlich zum Nutzer als Adressat seiner Standardschreiben.