Benutzer Bjoern_Koenig schrieb:
Hallo helmut-wk,
bei Software gibt es prinzipiell nur zwei Möglichkeiten.
1.) Sie steht unter einer öffentlichen Lizenz (GNU, General Public License).
Bei einer solchen Software ist die Nutzung und der Code für jedermann frei zugänglich.
2.) Sie ist proprietär. In diesem Fall ist jede Nutzung/Weiterverarbeitung ohne Zustimmung des Autors unzulässig. Ein Lizenzvertrag ist Voraussetzung für die Nutzung. Das schließt auch den "Nachbau" des Quellcodes mit ein.
Wenn ich, ohne Code zu kopieren o.ä., eine Software baue, die die selben Funktionen erfüllt wie eine andere, ist das eine eigene Software, urheberrechtlich vom Original unabhängig. So was ist prinzipiell immer erlaubt.
Aber wenn ich eine Software schreibe, die eine Funktion enthält, für die es ein Software-Patent gibt, ist das eine Patentverletzung.
Custom ROMs, auf denen Google Apps laufen, müssen also in irgendeiner Form Google Quellcode enthalten.
Nö. Quellcode ist das, was der Programmierer sieht, bevor es compiliert o.ä. wird. Die Chips enthalten maschinenlesbaren Code.
Und wie gesagt. Wenn ich Code schreibe, ist das mein Code (außer es ist ein Plagiat, d.h. stimmt mit anderem Code überein). Und wenn mein Code die gleichen Funktionen bietet, kann der auch in Chips gebrannt werden ... und was Felix schrieb, klang nach so einem Fall.