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Gebe freenet Recht


23.07.2019 23:47 - Gestartet von sangyong
Wer mehr als ein TB überträgt und sich dann noch wundert, dass man ihm gekündigt hat... ts ts ts. Was will man über solche Leute noch sagen?

Verträge kündigen und für kommende Bestellungen lebenslang sperren. Diese Schmarotzer braucht kein Mensch.
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[1] sushiverweigerer antwortet auf sangyong
24.07.2019 10:07
Benutzer sangyong schrieb:
Wer mehr als ein TB überträgt und sich dann noch wundert, dass man ihm gekündigt hat... ts ts ts. Was will man über solche Leute noch sagen?

Unbegrenzt heißt unbegrenzt! Ein Anbieter, der keine Vielnutzer haben will, soll das halt klar kommunizieren. Was nicht geht ist jedoch mit "Daten unlimitiert" werben und dann die Leute, die dies auch nutzen, rauswerfen.

Verträge kündigen und für kommende Bestellungen lebenslang sperren. Diese Schmarotzer braucht kein Mensch.

Die Anbieter behördlich abmahnen und dann das Geschäftsmodell verbieten.

Solche Betrüger braucht kein Mensch.
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[1.1] Zorgios antwortet auf sushiverweigerer
24.07.2019 10:32
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Wer mehr als ein TB überträgt und sich dann noch wundert, ...

Unlimited Internet bedeutet nun mal ohne Limitierung. Wenn man dies nicht wirklich so meint, dann sollte man eine Fair use Klausel klar und deutlich kommunizieren! Oder erst gar nicht den Tarif Unlimited Internet nennen.

Ist ja so, als ob man auf einer Autobahn ohne Tempolimit bei 130 km/h geblitzt wird, und man bekommt dafür ein Fahrverbot von drei Monaten, weil es dem Ordnungsamt willkürlich zu viel war.

Verträge kündigen und für kommende Bestellungen lebenslang sperren. Diese Schmarotzer braucht kein Mensch.

Solch einen Anbieter sollte man 50% des Umsatzes als Strafe aufbrummen. Werbe wirksam einen Tarif zu bewerben, der dann nicht das hält was einem versprochen wurde.
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[1.1.1] sangyong antwortet auf Zorgios
24.07.2019 11:52
"Ohne Limitierung" bedeutet aber nicht Missbrauch.

Der Artikel gibt ja nicht einmal wieder, welche Dienste genutzt wurden. Wurde gar ein größeres Netzwerkt versorgt? Mobilfunk-Router und mehrere User versorgt? etc. etc. etc.

Der User hat gegen die AGB scheinbar verstoßen. Nun wurde ihm gekündigt. Das ist rechtens und absolut nachvollziehbar. Von Kunden an denen man nichts verdient und einem Verluste bereiten, sollte man sich schnellstens trennen. Andernfalls gefährdet man das Unternehmen und schlussendlich Arbeitsplätze vieler Menschen.


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[1.1.1.1] muc80337 antwortet auf sangyong
24.07.2019 13:09
Benutzer sangyong schrieb:
Der User hat gegen die AGB scheinbar verstoßen.
Du scheinst da mehr Informationen zu haben als alle anderen.

Ich habe eine FUNK SIM-Karte der ersten Stunde. Da gab es noch keinen solchen AGB-Passus - und der gilt für diese Verträge auch nicht. Der gilt erst für Verträge die seit der Änderung der AGB geschlossen wurden.

Mir wurde allerdings auch nicht gekündigt wegen zu viel übertragenem Datenvolumen. Wie auch. Ich bin einer der Fälle die trotz Bezahlung das Internet gar nicht erst nutzen können. Chaoten-Haufen. mobilcom-debitel eben.

Eine ganz andere Frage ist es, ob es überhaupt rechtlich zulässig ist, das übertragene Datenvolumen zu erfassen in einem Flatrate-Tarif und entsprechend auszuwerten wie mobilcom-debitel das im vorliegenden Fall offenbar tut.
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[1.1.1.1.1] sangyong antwortet auf muc80337
24.07.2019 13:25

einmal geändert am 24.07.2019 13:26
Steht doch im Artikel!

Ich lasse mir hier sicherlich nichts von dir in den Mund legen.

"Die Kunden hätten gegen Ziffer 5.8 der gültigen freenet Funk AGB verstoßen. Das ist genau der Passus, der nach­träg­lich einge­fügt wurde und der die Nutzung des Tarifs in Geräten, die einen "perma­nenten kabel­gebun­denen Strom­anschluss" erfor­dern..."

Die Jungs sind doch nicht dumm. Die wissen doch was übers Netz rauscht...

Kündigen und gut ist.
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[1.1.1.1.2] Zorgios antwortet auf muc80337
24.07.2019 13:29
Ich hab diesen Tarif vom ersten Tag an und ich hab die AGB gelesen und es gab keinerlei Einschränkung! Ich selbst nutze häufig den 1GB/Tag, das reicht mir, aber es geht hier darum, dass im Nachhinein aus dem unlimitierten ein "Du bist nicht mehr erwünscht" kommt.

freenet hätte ohne weiteres dies in der AGB eine fair use Klausel für den Unlimited Tarif einbringen können, haben Sie jedoch bewusst oder unbewusst nicht gemacht!

Und welches Gerät kommt ohne Stromquelle aus?
Z.B. ein USB LTE Stick wäre ja dann auch nicht AGB Konform.

Hier verteidigen einige freenet offenbar aus angst, dass der Tarif wegen "solche Assis" eingestampft wird.

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[1.1.1.1.2.1] sangyong antwortet auf Zorgios
24.07.2019 13:38
Wie gesagt: Es steht im Artikel bzw. wird angedeutet.

Freenet wird sicherlich nicht jemanden gleich kündigen der einen LTE-Router zuhause aufgestellt hat und ein paar GB zieht.

Aber die Datennutzung lässt sich auswerten. Und wer andere Ziele verfolgt und eventuell gewerblich nutzt, der kriegt ein Problem. Denn der Provider wird doch sicherlich das angeschlossene Endgerät auslesen können. Genauso wie die von Vodafone immer wissen, mit welchem Smartphone ich eingeloggt bin.

Angenommen da hat jemand einen dicken Router aufgebaut und mit einem Netzwerk mehrere User versorgt, dann kriegt man ein Problem.

(Das sind aber nur Vermutungen meinerseits. Aber die Anbieter sind ja nicht blöd)
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[1.1.1.1.2.1.1] Zorgios antwortet auf sangyong
24.07.2019 14:10
Benutzer sangyong schrieb:

Angenommen da hat jemand einen dicken Router aufgebaut und mit einem Netzwerk mehrere User versorgt, dann kriegt man ein Problem.

Laut Tarif ist Tethering zulässig und unterliegt keiner weiteren Beschränkung.
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[1.1.1.1.2.1.1.1] sangyong antwortet auf Zorgios
24.07.2019 14:19
Was du nicht sagst...

Aber "Tethering" ist lediglich ein technischer Begriff. Das sagt überhaupt nichts aus.
Wenn jemand sein Handy als Modem verwendet und mit dem Notebook surft, wird wohl keiner etwas sagen.

P.S.: Ich werde mir jetzt nicht deren AGB`s vornehmen. Nicht für einen Tarif den ich so niemals abschliessen würde.

Es ist wie alles im Leben: Wer viel nutzt, muss viel/ mehr bezahlen.


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[1.1.1.1.2.1.1.1.1] RE: Armes Deutschland
maffle antwortet auf sangyong
24.07.2019 23:49
Arme Wurst. Du hast leider keine Ahnung davon wie Internet und Traffic (heute) funktionieren. Traffic kostet nichts.
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[1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] sangyong antwortet auf maffle
24.07.2019 23:56
Beleidigend und keine Ahnung. Das ist eine gefährliche Mischung.

Wenn Traffic nichts kostet, dann hätte Freenet nicht kündigen brauchen... Vielleicht haben wir uns das alles nur eingebildet. *lol*
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[1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] maffle antwortet auf sangyong
24.07.2019 23:58
OCH LOOOOOL. Einfach CRIIINGE. Traffic kostet für die NETZBETREIBER nichts. Natürlich aber für Reseller wie Freenet, die sich genauso abzocken lassen. Und die Netzbetreiber aus Gülle Gold machen.
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[1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] sangyong antwortet auf maffle
24.07.2019 23:59
Auch für die Netzbetreiber kostet Traffic Geld.

Das kostet Wartung, Strom, Ressourcen und schlussendlich will irgendein Backbone-Betreiber auch sein Geld haben.

Je mehr durch die Leitungen gejagt wird, desto mehr Ressourcen muss ich bereitstellen. Traffic kostet immer irgendwo Geld.
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[…1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] maffle antwortet auf sangyong
25.07.2019 00:09
LOOOOL... ja 1-2 cent pro GB kostet das.
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[…1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] sangyong antwortet auf maffle
25.07.2019 00:10
Echt? Warst du bei den Verhandlungen mit dabei? DU scheinst ja Vertragseinsicht zu haben. *lol*
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[…1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] maffle antwortet auf sangyong
25.07.2019 00:17
Was redest du da bitte? 2-3 cent kostet es an Strom Unterhaltung ect für die Ntzbetreiber. Freenet blecht um die 20-30cent an o2 pro GB.
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[1.1.1.2] sushiverweigerer antwortet auf sangyong
24.07.2019 19:39
Benutzer sangyong schrieb:
"Ohne Limitierung" bedeutet aber nicht Missbrauch.

Die Inklusivleistungen eines Vertrages zu nutzen, bedeutet auch keinen Missbrauch, du Spaßvogel.

Du würdest es sicher auch OK finden, wenn ein Vermieter seinen Mieter rauswirft, wenn der sich länger als 8 Stunden am Tag in seiner Wohnung aufhält.

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[1.1.1.2.1] sangyong antwortet auf sushiverweigerer
24.07.2019 19:42
Dein Vergleich hinkt. Der Mieter darf sich in der Wohnung solange aufhalten wie er will. Wenn er gegen den Mietvertrag verstößt und sich mit einem -sagen wir mal- Pferd darin aufhält, dann kriegt er ein Problem mit dem Vermieter. Dieser wird ihn versuchen vor die Tür zu setzen.

Das gleiche bei Freenet. Die Kunden haben gegen etwas in den AGB verstoßen. Aus die Maus! Wir brauchen hier gar nicht zu diskutieren.

Es ging hier sicherlich mehr als um die Nutzung von Inklusivleistungen

Aber manche wollen das halt nicht wahrhaben und finden immer neue abwegige Beispiele... hahaha
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[1.1.1.2.1.1] muc80337 antwortet auf sangyong
24.07.2019 21:41
Benutzer sangyong schrieb:
Das gleiche bei Freenet. Die Kunden haben gegen etwas in den AGB verstoßen.
Dein Gottvertrauen in die Richtigkeit der teltarif Berichterstattung und in die Korrektheit von mobilcom-debitel in allen Ehren.

Ich hoffe, ich erschüttere das nicht wenn ich Dir schreibe, dass mobilcom-debitel
1) mir schon in für mich eindeutig betrügerischer Absicht einen Vertrag unterschieben wollte über den mit keinem Wort geredet wurde
2) wie bereits zuvor geschrieben nicht die vertraglich geschuldete Leistung bringt - sie buchen im FUNK zwar ab, aber Datenübertragung ist blockert

Es wäre schön, wenn sich hier einer der Betroffenen öffentlich zu Wort melden würde oder wenn jemand einen Link weiß wo ein Betroffener das tut.
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[1.1.1.2.1.1.1] sangyong antwortet auf muc80337
24.07.2019 23:54
Wenn du dir so sicher bist... Rechtsweg einlegen.
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[1.1.1.2.1.2] DcPS antwortet auf sangyong
24.07.2019 23:09
Benutzer sangyong schrieb:
Dein Vergleich hinkt. Der Mieter darf sich in der Wohnung solange aufhalten wie er will. Wenn er gegen den Mietvertrag verstößt und sich mit einem -sagen wir mal- Pferd darin aufhält, dann kriegt er ein Problem mit dem Vermieter. Dieser wird ihn versuchen vor die Tür zu setzen.

Das gleiche bei Freenet. Die Kunden haben gegen etwas in den AGB verstoßen. Aus die Maus! Wir brauchen hier gar nicht zu diskutieren.

Es ging hier sicherlich mehr als um die Nutzung von Inklusivleistungen

Aber manche wollen das halt nicht wahrhaben und finden immer neue abwegige Beispiele... hahaha

Aber wogegen haben die Anwender denn verstoßen?
Benenne den Passus.
Und dann bedenke: ich lese die AGB bei Vertragsabschluß, dann nur noch die Änderungen. Dazu muß mir das mitgeteilt werden, damit ich Zeit zum reagieren habe.
So wie hier ist das nicht fair. Das Geschäftsmodell ist klar, aber es wurde vergessen, dies auch so zu formulieren. Wo ist der Unterschied, wenn ich an einem Tag 100 GB für 99 ct ziehe, das an 5 Tagen, oder im Monat 500 GB für 4,95 €? Keiner.
Flatrate lockt, die tägliche Kündigung war bewußt eingeplant. Auch, daß das Pausieren vergessen wird, was die Einnahmesituation verbessert.
Eine FairUse-Regelung fehlt einfach, ist die klar benannt, gibt es keine Kritik.
1% Kampfuser sind zuviel, denn 17 GB pro durchschnittlichem Tag findet man nirgends. Das werden dann etwa 12% bei der erwarteten durchschnittlichen Rate, zuviel. O2 hatte auch eine FairUse-Mechanik, die zürückgezogen wurde, wenn du immer dein Volumen nicht gebraucht hast. Dann kannst du auch mal überziehen. Einmal, nicht regelmäßig.
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[1.1.1.2.1.2.1] sangyong antwortet auf DcPS
25.07.2019 00:01

einmal geändert am 25.07.2019 00:06
Glaubst du wirklich ich tanze dir die AGB vor?

Wenn du Fragen hast oder zu den Betroffenen gehörst, dann solltest du dich mit deinem Anbieter in Verbindung setzen und nicht mit irgendwelchen Fremden im Internet.

Aber wenn du so scharf drauf bist. Ab Punkt 6 "Pflichten des Kunden" geht der Tanz so richtig los. Da darfst du dir gerne einen Punkt aussuchen, warum man einen Vertrag kündigen kann.


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[1.1.1.2.1.2.1.1] DcPS antwortet auf sangyong
25.07.2019 00:36
Benutzer sangyong schrieb:
Glaubst du wirklich ich tanze dir die AGB vor?

Wenn du Fragen hast oder zu den Betroffenen gehörst, dann solltest du dich mit deinem Anbieter in Verbindung setzen und nicht mit irgendwelchen Fremden im Internet.

Aber wenn du so scharf drauf bist. Ab Punkt 6 "Pflichten des Kunden" geht der Tanz so richtig los. Da darfst du dir gerne einen Punkt aussuchen, warum man einen Vertrag kündigen kann.

So kann man ins Fettnäpfchen treten. Ich habe überlegt, ob das für mich Sinn macht, und die Finger davon gelassen. Eindeutig zu teuer für meine Verbrauchsgewohnheiten. Die AGB habe ich mir angeschaut, den Kopf geschüttelt. Wenn ich mit einem Smartphone thetere, das Signal in die Fritzbox einspeise über einen Repeater - unkündbar nach den geänderten Regeln. Ich kann auch die Fritzbox über einen Transverter mit Batteriestrom betreiben, also ohne Netzanschluß. Oder die Gleichspannung direkt einspeisen von Batterie. Solch eine ungeschickte Formulierung!

Das Dilemma war vorhersehbar, der Flurschaden groß. Nicht nur wegen der Poweruser, sondern wegen der Unbedarftheit der Firma. Die nachträgliche AGB-Änderung dürfte für den Anbieter große Probleme bringen, juristisch ist das so nicht haltbar. Lehrgeld für jemanden, der meint, er kann alles besser machen (es gibt einige solcher Firmen).
Letztlich hast du das Problem überhaupt nicht verstanden, wie der Anbieter vermutlich auch. Schlechte Publicity, angeknackster Ruf, weil unerwartete AGB-Änderungen.

Deine Hilfe habe ich nicht erbeten, nur eine Begründung laut AGB für die Kündigung.
Die dürfte nicht bestanden haben - vielleicht veröffentlicht teltarif mal ein Schreiben.

Wenn jemand eine unkorrekte Aussage trifft, erlaube ich mir, meine Meinung zu sagen. Etwas mehr Lebens- und fachliche Erfahrung in diesen Dingen dürfte ich haben. :-)

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[1.1.1.2.1.2.1.1.1] sangyong antwortet auf DcPS
25.07.2019 11:38
Ich denke du nimmst dich da zu wichtig. Das interessiert scheinbar niemanden auf dem Planeten.

Das ist ein TK-Produkt und nicht der Versailler Vertrag.

Man geht vom Standard-User aus. An dem man ein wenig verdient.

Da braucht es auch gar keine großartige Lebenserfahrung. Ein wenig Mathematik reicht da aus. Man muss nur rechnen können, ab wann ein Kunde der einen Euro pro Tag bezahlt, sich ab einem gewissen Traffic nicht mehr rechnet.
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[2] postb1 antwortet auf sangyong
24.07.2019 11:47
Es ist wie immer und überall:
Ein paar Pfosten, die Freiheiten wie eine Flatrate bis zum erbrechen nutzen, meist nicht mal weil sie es brauchen sondern schlicht weils geht, machen für die vernünftige Mehrheit das ganze System kaputt.
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[2.1] Cartouche antwortet auf postb1
24.07.2019 11:54
Benutzer postb1 schrieb:
Es ist wie immer und überall: Ein paar Pfosten, die Freiheiten wie eine Flatrate bis zum erbrechen nutzen, meist nicht mal weil sie es brauchen sondern schlicht weils geht, machen für die vernünftige Mehrheit das ganze System kaputt.

Stimme dir 100% zu.
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[2.1.1] myselfme antwortet auf Cartouche
24.07.2019 16:52
... und das tolle ist ja, dass die meisten der unlauter gekündigten eher nicht klagen werden.
Nicht, dass da noch jemand guckt, was genau da durch die Leitungen oder Luft rauschte.