Nicht dass ich alles im Voraus gewusst hätte, aber ich hatte schon im Mai so meine Zweifel an der Belastbarkeit des Rechststandpunkts der DB(s.u.). Man kann eben nicht alles haben: die Publizität des Internets nutzen und im Bedarfsfalle auf das "Eigentumsrecht" an den Daten pochen.
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Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer daid schrieb:
Du glaubst also, dass die Deutsche Bahn den Prozess gewinnt? Ich hab da meine Zweifel.
Daten, die allgemein verfügbar sind, dürfen deswegen noch lange nicht von jedem Hanswurst gewerblich genutzt werden.
Klar. Der DBAG würde sich auch mit der Internet-Lösung von telegate einverstanden erklären, wenn telegate löhnt.
Das kann gut sein. Ist auch richtig so, denn Telegate profitiert in erheblichem Maß von den Daten der Bahn und macht damit Geschäfte, auch wenn Telegate wahrscheinlich wieder behaupten wird, dass das Geld nur für die Dienstleistung der Auskunft ist. Dennoch wären Telegates Auskunftsleistungen rein gar nichts wert ohne die Daten der Bahn. Insofern zieht Telegate aus Bahn-Daten Profit.
Und wenn ich mich nun mit nem Handy an den Bahnhof stelle und von den Anzeigetafeln meinen Anrufern vorlese, wieviel Minuten der Zug xy Verspätung hat, so dass diese sich noch ein bisschen Zeit in der City lassen können, dann muss ich wahrscheinlich auch an die DBAG abdrücken.
Gruß daid
Wenn du das in großem Stil und gewerblich machst, kann es schon sein, dass du von der Bahn eins auf den Deckel kriegst. Vorher wird sie dich allerdings erst mal von ihrem Gelände vertreiben, so dass du die Anzeigetafeln nicht mehr sehen kannst und dein Dienstleistungsgewerbe vorläufig einstellen müsstest :-)
Ron's enemy