Erfolg

telegate darf wieder Auskünfte aus Bahn-Internetseite weitergeben

Zug-Auskunft ist nur Vorlesen von Informationen, die jederman zugänglich sind
Von dpa /

Die Telefonauskunft telegate darf ab sofort wieder Zugverbindungen der Deutschen Bahn an Kunden weitergeben. Dies habe das Oberlandesgericht Köln als Berufungsinstanz entschieden, teilte die telegate AG heute in München mit. Anfang Mai hatte die Bahn vor dem Landgericht Köln eine Einstweilige Verfügung gegen telegate erwirkt, weil die Telefonauskunft in unzumutbarer Weise die urheberrechtlich geschützten Interessen der Bahn als Herstellerin einer kostenintensiven Fahrplan-Datenbank beeinträchtige.

"Wir freuen uns, dass wir unsere Kunden jetzt wieder umfassend informieren können", sagte Klaus Harisch, Vorstandssprecher der telegate AG. telegate hatte in dem Rechtsstreit argumentiert, lediglich "in nicht systematischer Weise" Zugverbindungen vorgelesen zu haben, die ohnehin jedermann zugänglich seien.