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Prima


22.04.2002 16:10 - Gestartet von RealMurphy
Benutzer ron's enemy schrieb:
Na, dann ist doch alles prima. Wenn keine Preisansage erfolgt, muss m.E. auch nur der normale Ferntarif gezahlt werden.
>

Fragt sich nur, was normal ist... Telekomtarif, beliebiger Anbieter? Preisansage gibts doch auch nur bei den wenigstens Anbietern, daher von einem Fehlen auf den Preis zu schliessen, halte ich fuer sehr gefaehrlich. Immerhin haettest Du eine 0190-0-nummer gewaehlt, die relativ frei tarifierbar ist (AFAIK).

Murphy
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[] Dotty234 antwortet auf
22.04.2002 19:50
Benutzer ron's enemy schrieb:
Na, dann ist doch alles prima. Wenn keine Preisansage erfolgt, muss m.E. auch nur der normale Ferntarif gezahlt werden.

Dennoch bekommt man wieder ein Beweißproblem: Du beteuerst dem Richter, dass keine Ansage kam; Dein Gegner fährt seine halbe Belegschaft auf, die bezeugt, dass immer eine Ansage da war...
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[] RealMurphy antwortet auf
23.04.2002 14:37
Benutzer ron's enemy schrieb:

Normal ist der Ferntarif meines Ortsnetzbetreibers. Dies ergibt sich aus § 612 BGB. Jedenfalls sind nicht 1,80 EUR pro Minute oder gar 500 EUR pro Anruf normal.

Yepp

Technisch gesehen kann die 0190-0-Nummer natürlich frei tarifiert werden.
*nick*

Die Rechtsprechung besagt ganz klar, dass bei 0190-Nummern der Preis angegeben werden muss, andernfalls liegt ein Verstoß gegen § 1 PAngV und § 1 UWG vor.

Hast du den Wortlaut? Mich würde nämlich interessieren, wo der Preis angegeben werden muss, denn AFAIK wird nicht überall eine Ansage gemacht, sondern es reicht, wenn bspw. bei einer Anzeige, das mit angegeben wird...

naja, und dann kommen wir schon in blöde Gefilde, denn wenn die nun irgendwo in Vordertupfingen ein Plakat hätten Sie den Preis doch schon angegeben oder?

Wie ist denn das ueberhaupt, macht WISO bei seinem Faxabruf auch eine Ansage vorher? Wenn nicht, könnte ich Die verklagen, wenn ich mich verwählt hätte?

Carsten
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[1] silber antwortet auf RealMurphy
23.04.2002 20:33

Wiso benutzt ja keine 0190-0, sondern eine der 0190-1 - 0190-9. Für diese gelten feste Tarife, die immer einheitlich sind. Die Beträge hierfür können bei den Telefongesellschaften erfragt werden (zB im Telefonbuch) und werden darüberhinaus in Anzeigen angegeben.

Bei den 0190-0 ist das anders. Deswegen wird hier verlangt, dass dem Anrufer der Tarif während des Telefonats mitgeteilt wird: "Wenn sie über die ersten 30 Sekunden hinaus dran bleiben, ziehen wir 1,5 Mio Euro über ihre Telefonrechnung ein. Sie haben noch 2 Sekunden um aufzulegen. piep"

Daraus ergibt sich die Frage: Ist es überhaupt (legal) möglich 0190-0 für Fax zu verwenden? Reicht es bei Internet-Zugang via Zwangsproxy eine Web-Seite mit dem Tarif zu übertragen? Und bei ISDN ist ja eine Übertragung der Gebühren-Info möglich: Was passiert, wenn man die Gebührenübertragung nicht beauftragt hat? Wird die dann trotzdem übertragen? Und wenn der Anrufer gar keine Anzeige für Geb.-Info am Telefon hat, ist der Anbieter dann seiner Infopflicht trotzdem nachgekommen?

Benutzer RealMurphy schrieb:
Hast du den Wortlaut? Mich würde nämlich interessieren, wo der Preis angegeben werden muss, denn AFAIK wird nicht überall eine Ansage gemacht, sondern es reicht, wenn bspw. bei einer Anzeige, das mit angegeben wird...
...
Wie ist denn das ueberhaupt, macht WISO bei seinem Faxabruf auch eine Ansage vorher? Wenn nicht, könnte ich Die verklagen, wenn ich mich verwählt hätte?


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[2] Kai Petzke antwortet auf RealMurphy
23.04.2002 20:44
Benutzer RealMurphy schrieb:

Wie ist denn das ueberhaupt, macht WISO bei seinem Faxabruf auch eine Ansage vorher? Wenn nicht, könnte ich Die verklagen, wenn ich mich verwählt hätte?

Bei Faxabruf müssen die Kosten im oberen Teil der geladenen Seite klar und deutlich stehen. Ansage ist da natürlich Blödsinn.


Kai
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[2.1] Blobber antwortet auf Kai Petzke
23.04.2002 21:17
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer RealMurphy schrieb:

Wie ist denn das ueberhaupt, macht WISO bei seinem Faxabruf auch eine Ansage vorher? Wenn nicht, könnte ich Die verklagen, wenn ich mich verwählt hätte?

Bei Faxabruf müssen die Kosten im oberen Teil der geladenen Seite klar und deutlich stehen. Ansage ist da natürlich Blödsinn.

Wenn ich mit meinem Laserfax einen Abruf starte steht da erstmal
"Aufwäermen" im Display.

Wenn Seite 4 geladen wird, wird Seite 1 ausgedruckt.

Hilft auch nicht wirklich ;-)

Kai

Bye,
Ralf.
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[2.2] Micky34 antwortet auf Kai Petzke
28.04.2002 19:24
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer RealMurphy schrieb:

Wie ist denn das ueberhaupt, macht WISO bei seinem Faxabruf auch eine Ansage vorher? Wenn nicht, könnte ich Die verklagen, wenn ich mich verwählt hätte?

Bei Faxabruf müssen die Kosten im oberen Teil der geladenen Seite klar und deutlich stehen. Ansage ist da natürlich Blödsinn.


Kai

Und was bringt mir die Angabe bei einer Gebühr pro Abruf?
Ich benutze meinen Computer zum faxen, wenn ich ein Fax bekomme läd mein Pogramm ersteimal alle Seiten und und legt dann erst eine Datei für das Fax an.

Die Angabe oben auf der Seite bringt also nicht unbedingt wirklich etwas, da es meines Wissens auch jede Menge Leute gibt die über ihren Computer faxen.

Micky
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[2.2.1] Kai Petzke antwortet auf Micky34
30.04.2002 09:52
Benutzer Micky34 schrieb:

Und was bringt mir die Angabe bei einer Gebühr pro Abruf? Ich benutze meinen Computer zum faxen, wenn ich ein Fax bekomme läd mein Pogramm ersteimal alle Seiten und und legt dann erst eine Datei für das Fax an.

Dennoch ist es besser, dass eine Preisangabe enthalten ist - dann weißt Du wenigstens, was der Spaß gekostet hat und kannst die Telefonrechnung kontrollieren. Wenn die Preisangabe zu hoch ist, kannst Du auch SOFORT entsprechende Schritte einleiten (Widerspruch wegen Wucher usw.), als zu warten, bis die Telefonrechnung da ist.


Kai
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[] silber antwortet auf
23.04.2002 20:36
Benutzer ron's enemy schrieb:
würde er behaupten, dass keine Ansage nötig ist. Außerdem müsste er seine Angestellten schon kräftig schmieren, um sie zu einer Falschaussage zu bewegen :-)

Ron's enemy

Schmieren? "Leider muß ich einige Leute entlassen. Aber die gute Nachricht ist, dass ein Abteilungsleiterposten frei ist."
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[1] Telly antwortet auf silber
24.04.2002 11:09
Wie wärs mit 0190-0 Nummern boykottieren, wenn keine Preisangaben vorhanden sind. Der Kunde hats doch im Griff oder besser nicht (den Telefonhörer *fg)

Telly
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[] Till Wollheim antwortet auf
06.02.2003 14:02
Da hast Du völlig Recht! Bei juristisch sauberer Arbeit - ohne durch Macht- oder Karierestreberei, wie leider sogar BGH-Richter heutzutage - kann man nur zum Ergebnis kommen, daß bei 01900xx Nummern ohne Preisansage (außer daß man aufgrund einer sonstigen Quelle, wie Katalog oder so Bescheid wusste)nur der normale Tarif (höchstens) in Frage kommt. Denn das Telefonverhätltnis regelt sich nach Vertrgsrecht. Ohne Angebot keine Anname - ergo kein Vertrag. Und wer sich verwählt hat wollte ja ganz offensichtlich keinen Vertrag abschließen - komme mir jetztbitte niemand mit dem Eis aus der Tiefkühltruhe wo keine Preise dran standen!! Das ist nicht vergleichbar!!)

Gruß
Till