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Privatwirtschaftlich? Nein, staatlich in Hand der Kommunen.


26.08.2019 16:38 - Gestartet von mannesmann
Das Foto ist von R-KOM einem auf dem Papier privatwirtschaftlichen Unternehmen (mbH & Co. KG) tatsächlich in der Hand des Staates durch die Kommune Regensburg.

Stadtwerke München/M.Net ist die gleiche Sache nur mit der Kommune München.

Was ist da privat? Ja die Rechtsform, damit die Manager satte Boni bekommen und nicht nur eine "kleine" Beamtenbesoldung, denn die ist bekanntlich schon üppig, aber das reicht denen nicht.
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[1] Thunderbyte antwortet auf mannesmann
26.08.2019 22:36
Benutzer mannesmann schrieb:
Das Foto ist von R-KOM einem auf dem Papier privatwirtschaftlichen Unternehmen (mbH & Co. KG) tatsächlich in der Hand des Staates durch die Kommune Regensburg.

"Öffentlich" vielleicht, aber nicht "staatlich". Der Freistaat Bayern oder die Bundesrepublik spielen hier nicht mit.

Davon abgesehen:
"Heute halten die REWAG Energie- und Wasserversorgung AG & CO KG (55,3 %), das Stadtwerk Regensburg GmbH (24,7 %) und die bayernwerk AG (20 %) die Anteile an der R-KOM GmbH & Ko. KG. Aus der Vision ist längst Wirklichkeit geworden und aus der R-KOM ein wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen, das nicht nur sich selbst trägt, sondern einen wesentlichen Teil zum Wirtschafts­wachstum der Region beiträgt."
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[1.1] mannesmann antwortet auf Thunderbyte
27.08.2019 10:30

einmal geändert am 27.08.2019 10:31
Benutzer Thunderbyte schrieb:
Benutzer mannesmann schrieb:
Das Foto ist von R-KOM einem auf dem Papier privatwirtschaftlichen Unternehmen (mbH & Co. KG) tatsächlich in der Hand des Staates durch die Kommune Regensburg.

"Öffentlich" vielleicht, aber nicht "staatlich". Der Freistaat Bayern oder die Bundesrepublik spielen hier nicht mit.

Wenn eine öffentlich-rechtliche=staatliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlich­keit=juristische Person des öffentlichen Rechts (Gemeinde/Stadt/Kreis usw.) Träger ist, handelt es sich selbstverständlich um den Staat und es ist staatlich!

Die bayerische Landesverfassung regelt in Art. 11 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2:

"(1) Jeder Teil des Staatsgebiets ist einer Gemeinde zugewiesen. Eine Ausnahme hiervon machen bestimmte unbewohnte Flächen (ausmärkische Gebiete).
(2) Die Gemeinden sind ursprüngliche Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts."

Die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung GO) regelt in Art. 1 Satz 2:

"Sie [die Gemeinden] bilden die Grundlagen des Staates und des demokratischen Lebens."

Art. 83 Absatz 4 Satz 1 bayerische Landesverfasung unterstellt die Gemeinde als staatliche Körperschaft der Aufsicht des Staates bzw. seiner Landesbehörden:

"Die Gemeinden unterstehen der Aufsicht der Staatsbehörden."