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Rückerstattung von Guthaben/Überzahlungen


30.04.2002 17:49 - Gestartet von g4g
hallo,

nach vertragsauflösungen (ablauf, sonderkündigung, protest-überzahlungen etc) tut sich das t-konsortium sehr sehr schwer.

es ist schwierigst (fast unmöglich), später das unter protest bezahlte (guthaben) ausgewiesen und zurückerstattet zu bekommen; insbesondere wenn man zum späteren zeitpunkt kein t-kunde mehr ist (vielleicht aufgrund der vorherigen gängelung).

meines erachtens sollte teltarif seine funktion erweitern und als "schutzvereinigung der telekommunikations-user" unlautere methoden/agb-auslegung einzelner anbieter langzeit-wirksam dokumentieren ! verbraucherschutzvereine bieten hier keine lösung, da entweder die schwarzen schafe zwischenzeitlich pleite gehen oder von der reg-tp nachträglich u. u. eine sonderrechtslage geschaffen wird.

... und von der rückstellungspflicht mit einzahlung auf ein treuhandkonto für vorbehaltszahlungen oder gutschriftszusagen hat die branche auch meist nichts gehört ... (denn diese gelder sind -als durchlaufender posten- dem kunden zu verzinsen ! gerade, weil die großfirmen enorme tagesgeldzinsen kassieren)

bleibt nur, sich selbst (als gemeinschaft) zu wehren/schützen. ähnlich, wie die ig-surfgeld das thema "provisionszahlungen" angegangen ist. zu finden unter
http://www.surfgemeinschaft.de/

gruss
g4g