Mobilfunk

Verbraucherzentrale: Deaktivierungsgebühren zurückerstatten lassen

"ohne rechtliche Grundlage erhoben"
Von dpa / Marie-Anne Winter

Wer bei der vertragsgemäßen Auflösung seines Mobilfunkvertrages eine Deaktivierungsgebühr bezahlen musste, kann das Geld von seinem Mobilfunkbetreiber zurückverlangen. Darauf weist die VerbraucherzentraleBaden-Württemberg in Stuttgart hin. Wir bereits gemeldet, hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 18. April festgestellt, dass derartige Gebühren unzulässig sind. Sie seien ohne rechtliche Grundlage erhoben worden, weil die entsprechenden Geschäftsbedingungen keinen Bestand gehabt hätten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die Praxis eines Anbieters geklagt und Recht bekommen. Zwar sei noch nicht sicher, ob die BGH-Entscheidung auch auf andere Anbieter übertragbar ist - dazu müsse die Urteilsbegründung abgewartet werden, so die Verbraucherzentrale. Die Experten sind aber zuversichtlich, dass bereits gezahlte Deaktivierungsgebühren generell zurückgefordert werden können. Einen Musterbrief soll auf der Homepage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden; derzeit gibt es noch keinen funktionierenden Link.