Benutzer klaus1970 schrieb:
Was haben die Berliner Verkehrsbetriebe denn mit juristischen Entscheidungen am Hut?? :D ;) :-)
Tja, es gibt eben immer noch Leute, die BVerfG und BVerwG als "BVG" abkürzen - beispielsweise, weil sie entweder das Bundesverfassungsgericht oder das Bundesverwaltungsgericht "übersehen" haben und BVG für eine praktische Abkürzung halten.
Dass eine Abkü mehr als eine Bedeutung haben kann, ist normal. Das evangelische Kirchengesangbuch (EKG) wär ein Beispiel, das mir sofort einfällt (wenn auch ein historisches, da es vom evangelischen Gesangbuch [EG] abgelöst wurde, und die EG auch längst EU heißt).