2. DAB+-Bundesmux: BVG entscheidet über Rechtsstreit
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Rechtsstreit um 2. DAB+-Bundesmux
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Voraussichtlich im kommenden Jahr kommt es zu einem endgültigen rechtskräftigen Urteil im Rechtsstreit um den zweiten nationalen DAB+-Multiplex. "Aufgrund eines entsprechenden Beschlusses der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten (GVK) hat die SLM fristgemäß beim Bundesverwaltungsgericht Sprungrevision eingelegt", teilt die Sächsische Landesmedienanstalt auf Anfrage teltarif.de mit.
Mit diesem Beschluss dürfte ein Sendestart des Konsortiums Antenne Deutschland noch in diesem Jahr und generell vor Verkündung des rechtskräftigen Urteils vom Tisch sein, da den Anbietern nur noch ein kurzer Zeitraum der Rechtssicherheit bliebe. Bisher hat sich das Gemeinschaftsunternehmen aus Netzbetreiber Media Broadcast und Programmanbieter Absolut Radio jedoch noch nicht offiziell hierzu geäußert.
Verwaltungsgericht folgte Rechtsauffassung der Klägerin
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Rechtsstreit um 2. DAB+-Bundesmux
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Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte zuvor den Zuweisungsbescheid der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und Neue Medien (SLM) an das Konsortium Antenne Deutschland zur Veranstaltung des zweiten nationalen DAB+-Multiplex im Plattformbetrieb aufgehoben. Gleichzeitig ordnete das Gericht an, das Zuweisungsverfahren verfahrensfehlerfrei zum Abschluss zu bringen. Laut der nun vorliegenden Urteilsbegründung monierte das Gericht mehrere angebliche Verfahrensfehler.
Das Gericht folgte damit umfänglich der Rechtsauffassung der Klägerin Digital Audio Broadcasting Plattform GMBH (DABP) rund um den Investor und Ex-Rennfahrer Steffen Göpel, die im Ausschreibungsverfahren der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) gegen die Antenne Deutschland nicht den Zuschlag erhalten hatte und dagegen geklagt hatte.
Gleichzeitig ließ das Verwaltungsgericht Leipzig die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Hebt dieses die Entscheidung des VG Leipzig auf, kann Antenne Deutschland auf Sendung gehen. Bestätigt es das Urteil, muss die SLM das Verfahren entweder ganz neu aufrollen oder zu einem unstrittigen Zeitpunkt zurücksetzen.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts kommt es für die Entscheidung des Rechtsstreits ganz maßgeblich auf die Frage an, ob nach dem Rundfunkstaatsvertrag Teileinigungen unter Bewerbern möglich sind. Dies hat das Verwaltungsgericht verneint, es vertritt die Auffassung, dass sich in Einigungsgesprächen alle Bewerber verständigen müssen. Da es hierzu aber noch keine obergerichtliche Rechtsprechung gibt, ist es durchaus möglich, dass das Bundesverwaltungsgericht diese Rechtsfrage anders beurteilt.