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Rechtsungültige Preisänderungen


28.05.2002 15:20 - Gestartet von f3XX
Solange die schöne Firma 01051 nicht ausdrücklich in ihren AGB's, die zu dem Startpunkt des Angebotes gültig waren schreibt, dass Internetsurfen nicht erlaubt ist. Oder das Internetverbindungen mit einem höheren Preis berechnet werden ist eine andere Abrechung auf der Homepage nicht in Ordnung.

Sollte ich 3,6 Cent abgerechnet bekommen, werde ich die Rechnung vorerst nicht zahlen. Den Rechtsanwalt meiner Firma mal befragen und mal weitersehen.

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[1] daid antwortet auf f3XX
29.05.2002 12:56
Benutzer f3XX schrieb:
Solange die schöne Firma 01051 nicht ausdrücklich in ihren AGB's, die zu dem Startpunkt des Angebotes gültig waren schreibt, dass Internetsurfen nicht erlaubt ist. Oder das Internetverbindungen mit einem höheren Preis berechnet werden ist eine andere Abrechung auf der Homepage nicht in Ordnung.

Sollte ich 3,6 Cent abgerechnet bekommen, werde ich die Rechnung vorerst nicht zahlen. Den Rechtsanwalt meiner Firma mal befragen und mal weitersehen.

Hmmm. Also ich würde den Ausdruck " im deutschen Festnetz telefonieren." ehrlich gesagt schon so auslegen, dass er auf Sprachdienste beschränkt ist. Kann man natürlich anders sehen.
Gruß daid

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[1.1] Eulenspiegel antwortet auf daid
29.05.2002 23:02
Benutzer daid schrieb:

Hmmm. Also ich würde den Ausdruck " im deutschen Festnetz telefonieren." ehrlich gesagt schon so auslegen, dass er auf Sprachdienste beschränkt ist. Kann man natürlich anders sehen.
Gruß daid

Kann man auch. Denn sonst wäre xxl meines Erachtens nach auch rechtswidrig. Trotzdem bleibt es leider der Telefongesellschaft überlassen, wie viel sie für bestimmte Nummern abrechnet, nur darauf hingewiesen müsste man werden.

Grüße, Eulenspiegel
-
gesellschaft-online.tk
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[] Quehl antwortet auf
06.06.2002 12:45
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer daid schrieb:
Benutzer f3XX schrieb:
Solange die schöne Firma 01051 nicht ausdrücklich in ihren AGB's, die zu dem Startpunkt des Angebotes gültig waren schreibt, dass Internetsurfen nicht erlaubt ist. Oder das Internetverbindungen mit einem höheren Preis berechnet werden ist eine andere Abrechung auf der Homepage nicht in Ordnung.

Sollte ich 3,6 Cent abgerechnet bekommen, werde ich die Rechnung vorerst nicht zahlen. Den Rechtsanwalt meiner Firma mal befragen und mal weitersehen.

Hmmm. Also ich würde den Ausdruck " im deutschen Festnetz telefonieren." ehrlich gesagt schon so auslegen, dass er auf Sprachdienste beschränkt ist. Kann man natürlich anders sehen.
Gruß daid

Nö, wenn sie das meinen, dann müssen sie das Angebot auf Sprach-TK-Dienstleistungen beschränken. Aus dem Wort "Telefonieren" ist m.E. nicht zu entnehmen, dass das Angebot auf Sprach-TK-Dienstleistungen beschränkt ist. Und allgemein üblich ist das auch nicht; schließlich werben Teledump usw. auch mit "für 1,5 c ins deutsche Festnetz telefonieren" oder so, wobei man da durchaus auch problemlos ins Internet gehen kann, indem man offene Einwahlnummern benutzt.

Rückwirkend können AGB nicht geändert werden, schon gar nicht einseitig. Vorausgesetzt natürlich, der Hinweis stand früher wirklich nirgendwo. Käme es zum Rechtsstreit, müsste 01051 allerdings nachweisen, dass sie die Kunden rechtzeitig informiert haben. Ganz ähnlich wie bei den Talkline-Preiserhöhungen, wo es den Kunden allerdings Spaß zu machen scheint, die Beweislast freiwillig auf sich selbst zu verlagern und Talkline unnötigerweise mit irgendwelchen Screenshots zuschütten im Glauben, nur so Anspruch auf Herausgabe des Gelds zu haben.

Ron's enemy

ich hatte vor meiner Anmeldung für 1 ct telefoniert und habe dann geglaubt, ich könnte dafür auch surfen. Am gleichen Nachmittag/abend bin ich dann ins Internet gegangen. Abrechnung steht noch aus. Der teuere Internettarif ist von Teltarif erst später bekannt gegeben worden.