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So ist das mit den EU-Richtlinien


10.02.2020 15:09 - Gestartet von bjoern.bs
Hallo zusammen,

das ist ein vollkommen normales Prozedere. Der Zoll kann überhaupt nicht prüfen, ob das Gerät technisch den Marktvorschriften entspricht, oder nicht. Der Zoll kann lediglich kontrollieren, ob am Gerät die in der jeweiligen EU-Richtlinie vorgeschriebenen Kennzeichnungen und Dokumentationen vorhanden sind.

Das ist nicht nur bei Mobiltelefonen der Fall, sondern auch bei vielen anderen Produkten. Verantwortlich für das Konformitätsbew­ertungsverfahren ist derjenige, der das Produkt in der EU in Verkehr bringt. Das kann entweder der Hersteller oder ein gewerblicher Importeur sein.

Für den Verbraucher ist das natürlich sehr ärgerlich; Wenn er sein Geld nicht zurück bekommt bleibt letztlich nur der Klageweg gegen den Händler, die Erfolgsaussichten sind natürlich verschwindend gering.