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Man sollte seine Rechte kennen


21.02.2020 13:32 - Gestartet von blumenwiese
Mal abgesehen davon, dass ich bei diesem Artikel nicht weiß, ob das nun Nachricht oder Meinung (Kommentar) ist, was aber leider heute ja schon normal bei sogenannten Journalisten ist, ist inhaltlich dem Gesagten kaum etwas hinzuzufügen.

Ich möchte nur noch mal deutlich betonen, dass die Polizei bei einer Verkehrskontrolle das Handy weder in die Hand nehmen noch gar kontrollieren darf. Sie darf auch das Auto nicht durchsuchen oder betreten. Die Polizei darf einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss beantragen. Dies ist nur verzichtbar, wenn Gefahr in Verzug vorliegt, was in der Praxis so praktisch nicht vorkommen kann.

Die Polizei kann das Handy auch sicherstellen. Aber für all das müssen konkrete Anhaltsmomente vorliegen, ein reiner Verdacht reicht natüblich nicht. Ein Beispiel wäre ein offener Bildschirm mit der Blitzerapp sichtbar.

Wenn es zu einer Sicherstellung kommt, sollte man dem deutlich widersprechen. Das kann später sehr wichtig werden. Selbstverständlich darf man darüber hinaus keinen Widerstand leisten. Ebenso sollte man auf eine Versiegelung des sichergestellten Handys bestehen. Die Polizei ist dazu aber nicht verpflichtet. Aber auch das kann später einmal sehr wichtig werden.

Heutige Handys sind normalerweise immer verschlüsselt. Eine spätere Auswertung ohne ein aktives Entsperren, ist deshalb in den allermeisten Fällen nicht möglich. Selbstverständlich muss man sein eigenes Handy nicht entsperren. Dies sollte man auch auf gar keinen Fall tun, bevor man nicht Rücksprache mit einem Anwalt gehalten hat.

Kurz gesagt: Die Gefahr für die Verwendung einer Blitzerapp tatsächlich belangt zu werden, ist nahezu null. Voraussetzung dafür ist aber auch, dass man seine Rechte kennt.