Benutzer sebastianbonn schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Wenn ich für eine Dienstleistung Geld nehme, obwohl ich gar nicht die Absicht habe, diese auszuführen ist dies Betrug. Dafür kommt jeder kleine Ganove vor den Richter. Hier aber meint man, dass man sich alles aber auch alles erlauben kann. Wer kann denn gerichtsverwertbar beweisen, dass seine SMS nicht ausgeliefert wurde ???
Vielleicht, indem man beweist, dass es immer so ist. Man stellt sich mit 2 Handys vor den Richter, schickt eine SMS an das andere Handy, und sie kommt nicht an...!
Dann wird es mit Sicherheit funktionieren. Da ist die Chance, dass sich ein Richterssohn bei Papa beschwert größer.
peso