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"Das erpresste Geständnis"


09.07.2020 22:56 - Gestartet von little-endian
Ohne die Mobilfunkbetreiber mit ihren oft erbärmlichen Tarifstrategien allzusehr in Schutz nehmen zu wollen, halte neben bereits entrichteten, exorbitant teuren Lizenzkosten bereits den Begriff "Zwangsgeld" für unpassend.

Ähnlich wie man einem Komplizen, dem man auch im Dauerverhör und Androhung physischer Gewalt keine Informationen entlocken kann, die er nicht hat, ist mit einem Kostenbescheid, der begrifflich noch eher passend mit "Bußgeld" bezeichnet wäre, alleine ja noch keine einzige Basisstation zusätzlich im Lande aufgebaut.

Einmal unterstellt, dass Telefónica - wenn auch in der Vergangenheit vielleicht nachlässig - nun Gas gibt, kann mit Geldstrafen ja nichts erzwungen werden, was organisatorisch nun (nicht) mehr rechtzeitig machbar ist.
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[1] spaghettimonster antwortet auf little-endian
10.07.2020 17:52
Benutzer little-endian schrieb:
halte neben bereits entrichteten, exorbitant teuren Lizenzkosten bereits den Begriff "Zwangsgeld" für unpassend.

Ähnlich wie man einem Komplizen, dem man auch im Dauerverhör und Androhung physischer Gewalt keine Informationen entlocken kann, die er nicht hat,

Wenn dir etwas unmöglich ist, kannst du das im Zwangsgeldverfahren vorbringen. Möglicherweise wird dann das Zwangsgeld nicht verhängt. O2 ist der Netzausbau aber möglich.

ist mit einem Kostenbescheid, der begrifflich noch eher passend mit "Bußgeld" bezeichnet wäre,

Ein Zwangsgeld dient der Durchsetzung einer Verpflichtung in der Zukunft. Es handelt sich um eine Form der Zwangsvollstreckung, wobei die Pflicht nicht in einer Geldzahlung, sondern in einer Handlung, hier eben im Netzausbau besteht. Ein Bußgeld soll dagegen einen vergangenen Verstoß bestrafen. Ein Zwangsgeld ist aber lustiger, weil das mehrfach verhängt werden kann, bis der Ausbau fertig ist. Wir wollen ja nicht, dass O2 sich ausrechnet, dass die Inkaufnahme eines einmaligen Bußgelds günstiger als die Erfüllung der Auflage ist. So läuft das in der Wirtschaft. Was glaubst du, warum mit der DS-GVO, die die Bußgelder ver-67-facht hat, plötzlich alle Unternehmen hektisch Datenschutzvorgaben umgesetzt haben, die es zu 95 % auch schon vorher gab?

alleine ja noch keine einzige Basisstation zusätzlich im Lande aufgebaut.

Wie willst du O2 sonst dazu zwingen, die Lizenzauflagen zu erfüllen? Die BNetzA kann nicht eigenmächtig in fremden Netzen herumbauen.

Einmal unterstellt, dass Telefónica - wenn auch in der Vergangenheit vielleicht nachlässig - nun Gas gibt, kann mit Geldstrafen ja nichts erzwungen werden, was organisatorisch nun (nicht) mehr rechtzeitig machbar ist.

Die Lizenzauflagen waren ja nicht nur zum Jahreswechsel zu erfüllen, sondern dauerhaft.
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[1.1] little-endian antwortet auf spaghettimonster
12.07.2020 11:53
Benutzer spaghettimonster schrieb:

Wenn dir etwas unmöglich ist, kannst du das im Zwangsgeldverfahren vorbringen.

Was gegebenenfalls wohl geschehen wird.

O2 ist der Netzausbau aber möglich.

Unter der gegebenen Prämisse bin ich natürlich bei dir.

Wenn dem objektiv so ist und das dann auch für die anderen Betreiber zutrifft, wundert es jedoch, dass dann offensichtlich keiner der Anbieter die Vorgaben rechtzeitig erfüllt hatte.

Zwangsvollstreckung, wobei die Pflicht nicht in einer Geldzahlung, sondern in einer Handlung, hier eben im Netzausbau besteht.

... was zumindest aktuell wohl doch wieder auf eine ersatzweise Geldzahlung hinausläuft.

Wir wollen ja nicht, dass O2 sich ausrechnet, dass die Inkaufnahme eines einmaligen Bußgelds günstiger als die Erfüllung der Auflage ist.

Gerade wenn so ein Zwangsgeld in Anzahl und damit letztlich auch Höhe unbegrenzt ist, kann bei objektiv zumutbarer Umsetzung ja nur die Spekulation gegeben sein, solche Gelder würden letztlich doch nicht verhängt werden.

Wie willst du O2 sonst dazu zwingen, die Lizenzauflagen zu erfüllen? Die BNetzA kann nicht eigenmächtig in fremden Netzen herumbauen.

Da das Kind natürlich längst im Brunnen ist, könnte man da allenfalls für die Zukunft das gesamte Prozedere hinterfragen. Irgendwie schon ein sonderbared Geschäftsmodell, das aus Betreibersicht offenbar immer noch attraktiv genug ist, um sich für viel Geld gnädig die Erlaubnis zu holen, etwas aufzubauen und betreiben zu dürfen, um dann nochmal abgewatscht zu werden, wenn das doch nicht so klappt wie angedacht.

Anflüge von Mitleid sind vermutlich dennoch verfehlt, da betriebswirtschaftlich einkalkuliert. Andernfalls hätte man der Regulierungsbehörde ja auch schon längst entgegnet "wisst ihr was? Baut euren Scheíß doch selber auf!".

Die Lizenzauflagen waren ja nicht nur zum Jahreswechsel zu erfüllen, sondern dauerhaft.

Ich bezog mich hier natürlich lediglich auf den derzeit im Raum stehenden Stichtag Ende dieses Monats.