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WLAN sicher teilen


16.07.2020 12:42 - Gestartet von TopAs5050
einmal geändert am 16.07.2020 12:43
Das Urteil bezieht sich auf einen Zeitraum vor der neuen Regelung, somit wäre das bei aktuellen Vergehen eines Mitnutzers anders!
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[1] helmut-wk antwortet auf TopAs5050
16.07.2020 16:38
Benutzer TopAs5050 schrieb:
Das Urteil bezieht sich auf einen Zeitraum vor der neuen Regelung, somit wäre das bei aktuellen Vergehen eines Mitnutzers anders!

Bezieht sich "das Urteil" auf den von huschpappi verlinkten Fall?
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[1.1] TopAs5050 antwortet auf helmut-wk
16.07.2020 20:08

einmal geändert am 16.07.2020 20:10
Benutzer helmut-wk schrieb:
Benutzer TopAs5050 schrieb:
Das Urteil bezieht sich auf einen Zeitraum vor der neuen Regelung, somit wäre das bei aktuellen Vergehen eines Mitnutzers anders!

Bezieht sich "das Urteil" auf den von huschpappi verlinkten Fall?
Hallo helmut-wk, ich habe das von huschpappi verlinkte Urteil gelesen, da geht es um Urheberrechtsverletzungen von 2015, da waren meines Wissens noch die alten Regelungen gültig.