Heimnetz

Ein Netz für viele: So teilen Sie Ihr WLAN sicher

Ob im Mehr­fa­mi­li­en­haus oder in der Nach­bar­schaft - warum nicht den Inter­net­an­schluss teilen? Wie geht das tech­nisch, und gibt es viel­leicht recht­liche Hürden?
Von dpa /

Meist die einfachste Lösung - der Gastzugang Meist die einfachste Lösung - der Gastzugang
Bild: AVM
Den Inter­net­an­schluss mit anderen teilen ist nicht nur in Home-Office-Zeiten eine gute Idee. Man bedenke nur das Spar­po­ten­zial. Aber ist das auch sicher für Anschlus­s­in­haber und Mitnutzer? Und wie sieht die prak­ti­sche Umset­zung aus?

Grund­sätz­lich rät Keywan Tone­k­aboni von der "c't": "Wollen Sie Ihren Inter­net­an­schluss teilen, sollten Sie den Router auf dem aktu­ellsten Stand halten und regel­mäßig Sicher­heits­up­dates machen, um Hacker­an­griffe abzu­wehren."

Der einfachste Weg, das WLAN zu teilen, ist ein Gast­zu­gang. Dafür müssen Mitnutzer nur das betref­fende WLAN-Netz aufrufen. "Anschlie­ßend bestä­tigt der Besitzer, dass der Gast berech­tigt ist, und das war's auch schon", erklärt Rainer Schuldt von der "Computer Bild". Fumme­lige Pass­wort­ein­gaben brauche es nicht unbe­dingt.

Sicher­heit durch Fire­wall

Meist die einfachste Lösung - der Gastzugang Meist die einfachste Lösung - der Gastzugang
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Die meisten Router bieten in den Einstel­lungen inzwi­schen die Möglich­keit, ein solches Gast­netz­werk zu akti­vieren, das getrennt vom Haupt-WLAN arbeitet - mit oder ohne Pass­wort-Eingabe. "Das Gast-WLAN lässt sich auch so absi­chern, dass man beispiels­weise nur Mails abrufen kann", sagt Keywan Tone­k­aboni.

"Angriffe von außen sollten immer durch eine Fire­wall abge­wehrt werden", erklärt Rainer Schuldt. Die meisten gängigen Router-Modelle hätten eine Fire­wall inte­griert, die verhin­dern soll, dass Unbe­fugte von außen auf das Heim­netz­werk und dessen Rechner zugreifen können. Sie lässt sich auch so einrichten, dass nur bestimmte Ports für den "Außen­ver­kehr" frei­ge­geben werden, etwa für Online­spiele.

Keine Haftung

Aber was passiert, wenn Unbe­kannte das eigene WLAN trotzdem unbe­rech­tigt für Ille­gales benutzt haben, etwa fürs Runter­laden von Raub­ko­pien? Hier habe der Bundes­ge­richtshof bereits eindeutig geur­teilt, sagt Schuldt. "Wenn man ein zweites WLAN-Signal für Dritte zur Verfü­gung stellt, handelt es sich ledig­lich um einen tech­ni­schen Vorgang."

Wer sich in der Familie oder mit Nach­barn das WLAN teilt, haftet bei ille­galen Vorgängen erst einmal nicht, ergänzt Oliver Buttler von der Verbrau­cher­zen­trale Baden-Würt­tem­berg. "Aller­dings gibt es auch keine gren­zen­lose Frei­heit", schränkt er ein. Wer davon Kenntnis hat, dass über seinen Anschluss etwas passiert, was nicht legal ist, muss Vorkeh­rungen dagegen treffen. Eine Beleh­rungs- oder Über­wa­chungs­pflicht gebe es jedoch nicht.

Zu den Vorkeh­rungen könnte es Buttler zufolge gehören, sichere Pass­wörter zu vergeben oder bestimmte Inter­net­seiten zu sperren. "Juris­tisch sinn­voll ist es, etwa bei wech­selnden WG-Bewoh­nern alles schrift­lich fest­zu­halten und nach Möglich­keit verschie­dene Pass­wörter zu vergeben", sagt der Verbrau­cher­schützer. Das kann auch bei Teil­mo­dellen mit der Nach­bar­schaft sinn­voll sein.

Teilen mit vielen

Ein weiterer Weg ist das öffent­liche Teilen privater WLAN-Netze. "Hierfür muss man sein WLAN zunächst frei­geben", sagt Schuldt. Das geschieht über spezi­elle Anbieter, bei denen man sich als Nutzer oder Teil­nehmer regis­triert. Einer der bekann­testen auf diesem Gebiet ist Schuldt zufolge Fon, der inzwi­schen mit der Telekom koope­riert.

Wer einen Telekom-DSL-Tarif bucht, kann über das Fon-Portal seinen Router für die Allge­mein­heit frei­geben - und erhält im Gegenzug die Möglich­keit, eben­falls Fon-WLAN-Netze in der Nach­bar­schaft oder überall in Europa zu nutzen.

Auch Voda­fone (mit Ex-Unity­media) bietet solche Commu­nity-Netze an, wie Schuldt ausführt. Tech­nisch gesehen spannt der Router auch hier ein zweites WLAN-Signal für die zahlende Öffent­lich­keit oder kostenlos für andere teilende Kunden der Provider auf. Das private Heim-WLAN bleibt davon unbe­rührt.

Freies WLAN mit Frei­funk

In eine ähnliche Rich­tung geht das Angebot der nicht­kom­mer­zi­ellen Frei­funk-Initia­tive. "Wer das nutzen möchte, instal­liert die Frei­funk-Soft­ware auf einen zweiten Router, über den teilt man dann das Frei­funk-WLAN", erklärt Keywan Tone­k­aboni. "Vorbe­rei­tete Router kann man auch bei einigen Frei­funk-Initia­tiven bekommen."

Der Frei­funk-Router wird per Netz­werk­kabel an den eigent­lich Router gehängt und stellt eine sichere VPN-Verbin­dung zu einem Frei­funk-Server her. "Der User geht in diesem Fall also nicht direkt ins Internet, sondern über den Frei­funk-Server", erläu­tert Tone­k­aboni dar. Bei ille­galen Netz­ak­ti­vi­täten landen dann etwa Abmah­nungen bei der jewei­ligen Frei­funk-Initia­tive und nicht beim Anschluss-Inhaber.

Ein unver­schlüs­selter WLAN-Zugang wäre wie eine offen­ste­hende Tür: Eine Einla­dung für Menschen, die Böses im Schilde führen. Wir erklären Ihnen die verschie­denen Verschlüs­se­lungs­me­thoden.

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