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Telekom widerspricht sich // Keine Kulanz !!


25.09.2020 18:53 - Gestartet von Chris111
einmal geändert am 25.09.2020 18:56
Telekom schreibt "Nichtsdestotrotz sorgt §66h TKG Nr. 8 dafür, dass wir die Konsequenzen des von TAP begangenen Gesetzesverstoßes zu tragen haben."
Aber: Die Erstattung erfolgte nur aus Kulanz. Ja, warum denn Kulanz, wenn es, wie die Telekom selbst schreibt, es eine gesetzliche Verpflichtung ist, dass sie dafür haftet.
Die Telekom sollte eigentlich gleich Schadenersatz zahlen für den Ärger, den sie der Kundin aufgrund der ersten völlig falschen Antwort bereitet hat. Korrekt wäre: Erstattung + 50 Euro Goodie.
Dass sich die Telekom das Geld bei dem Netzbetreiber holen könnte, bei dem die 0180 Nummer geschaltet ist, und dass sie es nicht machen wird, da es dafür gar keinen Prozess zwischen den TK Anbietern gibt, ist ein anderes Thema.
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[1] rainbow antwortet auf Chris111
25.09.2020 23:43
Benutzer Chris111 schrieb:
> Telekom schreibt "Nichtsdestotrotz sorgt §66h TKG Nr. 8 dafür,
> dass wir die Konsequenzen des von TAP begangenen
> Gesetzesverstoßes zu tragen haben."
> Aber: Die Erstattung erfolgte nur aus Kulanz. Ja, warum denn
> Kulanz, wenn es, wie die Telekom selbst schreibt, es eine
> gesetzliche Verpflichtung ist, dass sie dafür haftet.
> Die Telekom sollte eigentlich gleich Schadenersatz zahlen für
> den Ärger, den sie der Kundin aufgrund der ersten völlig
> falschen Antwort bereitet hat. Korrekt wäre: Erstattung + 50
> Euro Goodie.
> ...

Genau so ist es. Der Widerspruch ist offensichtlich. Allerdings scheint die Telekom nicht auf Kulanz plädiert zu haben, denn sie stellt (zähneknirschend) fest, "dass wir die Konsequenzen des von TAP begangenen Gesetzesverstoßes zu tragen haben." Die Formulierung, dass sie sich "freundlicherweise auf Kulanz zur Übernahme der aufgelaufenen Kosten" bereit erklärt habe, stammt von teltarif. Das ist möglicherweise ein höfliches Trostpflaster dafür, dass die Telekom die Rückzahlung leisten musste.
Stark kritikwürdig ist, dass die korrekte Reaktion nicht gleich der Kundin sondern erst teltarif gegenüber erfolgte.
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[1.1] hotte70 antwortet auf rainbow
26.09.2020 09:17
Benutzer rainbow schrieb:
Benutzer Chris111 schrieb:

Stark kritikwürdig ist, dass die korrekte Reaktion nicht gleich der Kundin sondern erst teltarif gegenüber erfolgte.


Das ist ein Punkt der mich in solchen Fällen, nicht nur bei der Telekom, immer wieder stört. Beschwert sich der kleine Verbraucher wird dieser direkt abgebügelt, bekommt ja auch keiner mit. Wird die Angelegenheit nun via Medien öffentlich sieht die Sache nun ganz anders aus und man präsentiert sich als ach so tolles, kundenorientiertes Unternehmen. Traurig, dass man als Verbraucher häufig diesen Weg wählen muss, um sein Recht zu erhalten.