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Die Sache ist glasklar


08.10.2020 06:02 - Gestartet von tobias.x
4x geändert, zuletzt am 08.10.2020 06:09
Euro Münzen und Bargeld sind gesetzliches Zahlungsmittel.

Dieser Begriff hat eine rechtliche Bedeutung.

Und diese besteht unter anderem exakt darin, dass jeder dieses Geld als Zahlungsmittel für seine Forderungen anerkennen muss.

Für eine öffentlich-rechtliche, also halbstaatliche Einrichtung, sollte das noch mehr gelten als für jeden normalen Geschäftsmann. Der Geschäftsmann könnte natürlich im Vorfeld sagen, dass er einen Kauf- oder Dienstleistungsvertrag nur gegen bargeldlose Zahlungsmethoden eingehen möchte. Hat er das aber versäumt und ein Vertrag ist zustandegekommen, dann muss er das gesetzliche Zahlungsmittel anerkennen.

Beim ÖR entfällt diese Möglichkeit der Vertragsgestaltung, weil es sich um zwangsweise zu entrichtende Beiträge handelt und überhaupt kein Vertrag im Rahmen einer freien Vereinbarung zustandekommt.

Es spielt auch überhaupt keine Rolle, wieviele Leute diese Möglichkeit der Barzahlung nutzen. Gesetzliches Zahlungsmittel ist gesetzliches Zahlungsmittel. Punkt.

Ich verstehe überhaupt nicht, wie man hier seitens der ÖR so teure Gerichtsprozesse führen kann.

Die Entscheider in den ÖR, die diese sinnfreien Prozesse bis zum EUGH führen, sollten das Geld für diese Prozesse, inklusive der dafür verwendeten Gehälter für die Hausjuristen, aus eigener Tasche bezahlen müssen!