Benutzer RK20 schrieb:
Bei 1&1 ist es umgekehrt, da kann man online eine Kündigung Vormerken und muss dann selbst nochmal anrufen und die Kündigung bestätigen.
Und? Was hat das mit der Praxis aus dem Artikel zu tun?
Bei 1&1 ist es Online eine Vormerkung. Man hat ja nicht schriftlich gekündigt. Es geht ja drum, das bei o2 (bei mir war da mal vor Jahren bei der Telekom auch so ein Fall), wegen „ungeklärter Fragen“ zurückzurufen, sonst gibts keine Bestätigung. DAS gehört tatsächlich verboten.
Die Onlinevormerkung bei 1&1 muss man ja nicht nutzen.
Aber beim Abschluss eines Vertrages ist der Anruf bei 1&1 nicht nötig.
Ja, wie bei allen anderen auch.... komisches Argument.
Den Verein sollte man auch abmahnen, diese Praktiken sollten verboten werden.
Nö, die Praxis ist freiwillig, nutzt man sie halt nicht.