Benutzer wolfbln schrieb:
Da widersprichst du dir leider selbst. Eine AGB die Kündigung in Schriftform (also nur Fax oder Brief) vorschreibt, ist heute wirklich unwirksam, da Textform (also mit E-Mail) reicht. Das Problem bleibt da die Nachweisbarkeit.
Und wo ist jetzt der Widerspruch?
Hier handelt es sich aber um eine Kündigung per Telefon und die kann der Anbieter tatsächlich ablehnen.
Nein, kann er nicht. Er kann höchstens vertraglich, auch in AGB, vereinbaren, dass die Kündigung der Textform bedarf, dann ist eine telefonische Küdigung des betreffenden Vertrages natürlich tendentiell wirkungslos (auch ohne eine etwaige "Ablehnung"). Ist das nicht vertraglich vereinbart, ist die telefonische Kündigung wirksam, sobald die Kündigungserklärung dem Vertragspartner zugeht, und diese Wirksamkeit kann auch nicht durch eine Ablehnung beseitigt werden.
Die online "Vormerkung" ist eben keine rechtmäßige Kündigung
Korrekt.
und die telefonische Kündigung muss der Anbieter nicht akzeptieren.
Und die Rechtsgrundlage für diese Behauptung ist?
Und was E-Mail angeht, ist o2 ganz besonders gerissen. Es wird einfach keine Email-Adresse für Kündigungen kommuniziert.
Im Impressum der Webseite steht eine E-Mail-Adresse. Damit dürfte der Weg für den Empfang von Willenserklärungen per E-Mail eröffnet sein.
Schickt man sie an eine inoffizielle Adresse von o2, wird sie ignoriert, weil sie nicht an zuständige Stelle lief.
"Inoffiziell" kann natürlich viel bedeuten, und wenn das einfach irgendeine E-Mail-Adresse irgendeines Mitarbeiters ist, dann dürfte das in der Tat kein Weg zu einer wirksamen Kündigung sein. Aber genauso wie ein Unternehmen nicht Kündigungen verhindern kann, indem es keinen expliziten "Briefkasten für Kündigungen" benennt, kann es auch nicht Kündigungen verhindern, indem es keine explizite "E-Mail-Adresse für Kündigungen" benennt.
Die Weiterleitung von eingehendem Schriftverkehr an die zuständige Abteilung eines Unternehmens ist schon weitgehend dessen internes Problem und nicht Aufgabe des Kunden.
Die offizielle Nicht-Erreichbarkeit per E-Mail eines der größten Mobilfunkanbieter bleibt ein Skandal. Also hilft dein Vorschlag mit der Email-Kündigung nicht weiter.
Analog gilt das gesagte natürlich auch für Kontaktformulare und sowas. Im Zweifel könnte man im Prinzip wahrscheinlich auch über einen Kundenbetreuungs-Chat kündigen ...