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Subventioniertes Endgerät?


15.12.2020 20:12 - Gestartet von thunderhawk
Wie soll denn dieser Abschnitt gemeint sein?

"Bis zu zwei Jahre sind erlaubt, wenn dem Verbraucher zugleich ein Angebot über die gleiche Leistung mit einer Laufzeit von einem Jahr gemacht wird. Dieses Angebot darf im Monatsschnitt maximal ein Viertel mehr kosten."

Ist dies auf den Grundpreis des reinen Vertrags ohne Endgerät bezogen?
Es dürfte ja wohl klar sein, dass ein Einjahresvertrag nach wie vor kaum mit Endgerät angeboten wird, weil es sich einfach nicht rechnet. Da wird wohl kaum ein Anbieter exakt die gleichen Konditionen (bzw. 25% Aufpreis) mit subventioniertem Endgerät für Einjahresverträge anbieten können, bzw. wird dann das Endgerät im Kaufpreis wesentlich teurer werden.
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[1] Azzel antwortet auf thunderhawk
16.12.2020 14:26
Benutzer thunderhawk schrieb:
Es dürfte ja wohl klar sein, dass ein Einjahresvertrag nach wie vor kaum mit Endgerät angeboten wird, weil es sich einfach nicht rechnet. Da wird wohl kaum ein Anbieter exakt die gleichen Konditionen (bzw. 25% Aufpreis) mit subventioniertem Endgerät für Einjahresverträge anbieten können, bzw. wird dann das Endgerät im Kaufpreis wesentlich teurer werden.

Oder Subventionsangebote werden als Messlatte genommen und Tarife ohne Geräte werden angepasst - sprich teurer.