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ist das letztinstanzlich?


03.07.2002 11:37 - Gestartet von eurocarlos
Das war wahrscheinlich nicht das letzte Wort in dieser Sache. Entweder sind Rechtsmittel noch zugelassen, oder ein anderes OLG (vielleicht in Bayern) entscheidet genau umgekehrt, und dann ist der BGH dran.

Obwohl - viele Öko-Chonder haben ja eine Rechtsschutzversicherung, dann geht's wahrscheinlich noch vors Verfassungsgericht *seufz*.

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[1] Crooks antwortet auf eurocarlos
03.07.2002 12:06
Benutzer eurocarlos schrieb:
Das war wahrscheinlich nicht das letzte Wort in dieser Sache. Entweder sind Rechtsmittel noch zugelassen, oder ein anderes OLG (vielleicht in Bayern) entscheidet genau umgekehrt, und dann ist der BGH dran.

Nicht immer haben die Bayern das letzte Wort. Wenn, dann geht es vor den BGH. Aber was das OLG Hamm entscheidet hat schon meistens Hand und Fuss.
Wenn es vor das BVerfG gehen würde, wieso sollten die Eigentümer dann nicht Recht bekommen. ich muss sagen, ich will auch nicht neben sonem Ding wohnen. Habe auch schon von Bekannten gehört, dass gerade bei heißen Tagen, wenn die Kühler heißt laufen, die Anlagen mehr Lärm als vorgeschrieben verursachen. Und dass die Strahlung nicht nur glücklich in der Birne macht, ist ja wohl eh klar. Bin da voll für, dass die Leutz das selbst entscheiden dürfen.
Ich will meine Rübe nicht hinhalten dafür, dass sich Sommers, Gents und so weiter dumm und dämlich verdienen.
Abgesehen davon: Bin auch Handy-o-holiker. Aber Gerechtigkeit muss sein :-) Sowas muss man vorher einkalkulieren