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Andere Missstände


21.12.2020 12:02 - Gestartet von Philotech
Halte die Regelung auch für den vollkommen falschen Weg. Aus meiner Sicht wäre wichtiger:
- Erleichterung der Kündigung: Muss u.a. stets auf dieselbe Weise möglich sein wie der Vertragsschluss (ich dachte, das wäre schon die gesetzliche Regelung - dann hielte sich aber keiner dran), und diese Online-"Kündigungsvormerkung" mit Pflicht zum nachfolgenden Anruf mit ewiger Wartezeit in der Hotline (1&1!) ist eine Unverschämtheit
- Verkürzung der Laufzeit bei automatischer Verlängerung (2-Jahres-Abo verlängert sich immer um ein ganzes Jahr - das sollte man auf 3 Monate oder weniger begrenzen, wenn es keine neue Gegenleistung wie zB neues Handy gibt)
- Verkürzung der Kündigungsfrist (derzeit oft 3 Monate, das ist vor allem zusammen mit der Verlängerung um 1 Jahr sehr ärgerlich)
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[1] crazyfone antwortet auf Philotech
21.12.2020 12:26

einmal geändert am 21.12.2020 12:30
Bin ich auch immer überrascht. Abschließen darfste Online, kündigen nicht. Sondern Kündigung nur vormerken. Wirste genötigt anzurufen, um Kündigung zu bestätigen. Erst dann ist auch echt gekündigt. PS. Unabhängig davon, kündigen schriftlich geht immer.
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[2] Philotech antwortet auf Philotech
21.12.2020 12:30
Benutzer Philotech schrieb:
Halte die Regelung auch für den vollkommen falschen Weg. Aus meiner Sicht wäre wichtiger: ...

Da kommentiere ich mich doch mal selbst, um was zu ergänzen:
Man sollte
- den mündigen Verbraucher stärken (er kann selbst entscheiden, ob er eine Vertragslaufzeit haben möchte und wie lang die ist), aber
- den vergesslichen Verbraucher schützen (der ganz leicht die 3-Monats-Kündigungsfrist verpasst, wenn er keinen Fristenkalender führt).