Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Während die Netzbetreiber in Ihren Tarifheften ganz klar zum Ausdruck bringen, dass die Roamingkosten aus den beiden Bestandteilen - ausländischer Preis - plus Bearbeitungskosten von 25% besteht, vermisse ich bei den meisten Providern hier eine klare Aussage. Man spricht dort nur vage von Aufschlägen.
Wir haben festgestellt, dass bei C...w.. diese Aufschläge in Ungarn zwischen 25 und 70% betragen.
Wie verträgt sich das eigentlich mit der
Preisauszeichnungspflicht ?
peso
Käme deutsches Recht zur Anwendung, was aber unklar ist, würde die PAngV derlei vage Angaben verbieten. Allerdings macht § 1 die Preisauszeichnung von der 'allgemeinen Verkehrssitte' abhängig, und über die kann man sich streiten.
Bist Du Dir sicher ? Kennst Du das internationale Abkommen im Roamingbereich über die gegenseitige Mitteilungspflicht ? Der Preis des ausländischen Betreibers ist dem deutschen Betreiber bekannt (siehe auch die Roaminginformationen D 1, D 2, E Plus). Somit ist es für den Provider ein Leichtes, genaue Zahlen anzugeben. Nur, dann wird festgestellt, dass sein Kunde erheblich mehr als beim Netzbetreiber bezahlen muss.
Vielleicht solltest Du Deinen Blick mal in Richtung der Verbraucherinteressen lenken. Hier herrscht Aufklärungsbedarf.
peso