Benutzer thesoundman schrieb:
"Zusätzlich zum "Bereitstellungsentgelt" MUSS dann aber noch ein Vertrag für das TV-Signal abgeschlossen werden - und zwar jenseits der Nebenkostenabrechnung."
Da haben wir es doch wieder! Nur durch die Hintertür und ein anderer Name!
Ich glaube, das hast Du falsch verstanden.
Festgelegt wurde die Möglichkeit, über die Nebenkosten die Mieter an den Kosten für FTTH zu beteiligen, mit maximal 5 Euro/Monat und über 5 (bzw. 9) Jahre.
Darin ist aber keine weitere Leistung enthalten. Wenn Du Internet und/oder Telefon und/oder TV über dieses Netz nutzen möchtest *dann* musst Du einen entsprechenden Vertrag abschließen. Wenn nicht, dann nicht.