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... und täglich grüßt das Zwangskabel!!!


21.04.2021 10:33 - Gestartet von thesoundman
"Zusätzlich zum "Bereitstellungsentgelt" MUSS dann aber noch ein Vertrag für das TV-Signal abgeschlossen werden - und zwar jenseits der Nebenkostenabrechnung."

Da haben wir es doch wieder! Nur durch die Hintertür und ein anderer Name!

ES IST UND BLEIBT ZWANGSKABEL!!!

Seit wann steht das Kabelgesetz über dem Grundgesetz...?!? Ich habe ja nichts dagegen Glasfaser zu fördern, aber einen Zwangskabelvertrag lasse ich mir nicht andrehen! Dagegen sollten die Leute klagen bis der Amtsschimmel glüht und die Politik die weiße Fahne schwenkt!

Boah, ey!!!! Danke! Tag versaut!
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[1] spezi10 antwortet auf thesoundman
21.04.2021 11:30
Benutzer thesoundman schrieb:
"Zusätzlich zum "Bereitstellungsentgelt" MUSS dann aber noch ein Vertrag für das TV-Signal abgeschlossen werden - und zwar jenseits der Nebenkostenabrechnung."

Da haben wir es doch wieder! Nur durch die Hintertür und ein anderer Name!

Ich glaube, das hast Du falsch verstanden.

Festgelegt wurde die Möglichkeit, über die Nebenkosten die Mieter an den Kosten für FTTH zu beteiligen, mit maximal 5 Euro/Monat und über 5 (bzw. 9) Jahre.

Darin ist aber keine weitere Leistung enthalten. Wenn Du Internet und/oder Telefon und/oder TV über dieses Netz nutzen möchtest *dann* musst Du einen entsprechenden Vertrag abschließen. Wenn nicht, dann nicht.