Regierung streicht TV-Kabel-Gebühr aus Mietnebenkosten
Regierungs-Fraktionen für Abschaffung des Nebenkostenprivilegs
Bild: Kabel Deutschland, Bearbeitung: teltarif.de
Millionen Mieter in Deutschland sollen in Zukunft
aller Voraussicht nach keine TV-Kosten mehr über die
Nebenkostenabrechnung bezahlen müssen.
Die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und SPD sprachen sich heute dafür aus, dass die Kosten ab Juli 2024 nicht mehr wie bisher auf die Miete umgelegt werden dürfen. Bislang müssen Mieter zahlen, wenn der Vermieter das so will.
Wahlfreiheit - mit höheren Gebühren?
Regierungs-Fraktionen für Abschaffung des Nebenkostenprivilegs
Bild: Kabel Deutschland, Bearbeitung: teltarif.de
Die neue Regelung ist umstritten, Kabelnetzbetreiber wie Vodafone
laufen dagegen Sturm. Sie argumentieren, dass Sammelverträge relativ
günstig und Einzelverträge auch wegen des Verwaltungsaufwandes etwa
doppelt so teuer seien. Grob gesagt acht bis zehn Euro müssen Mieter
derzeit pro Monat für einen Kabelanschluss zahlen.
Befürworter der Reform hatten hingegen argumentiert, dass Mieter dann endlich Wahlfreiheit hätten und auch andere TV-Verträge abschließen oder auch ganz darauf verzichten könnten. Zudem entstünde mehr Wettbewerb am Markt, wodurch die Preise von Einzelverträgen sinken könnten.
Nutznießer der Reform ist die Deutsche Telekom, die ihr TV-Kabelnetz vor zwei Jahrzehnten abtreten musste und heute überwiegend über Telefonkabel und Glasfaserleitungen Zugang zu Haushalten findet (in Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft auch über TV-Kabel). Als Folge der Reform könnte der Bonner Konzern stärker Fuß fassen am Fernsehmarkt.
Ausnahmeregelung für neue Glasfaseranschlüsse
Es gibt aber eine Ausnahme: Sollten neue Glasfaserleitungen verlegt werden, müsste sich der Mieter an den Kosten der Infrastruktur beteiligen - und zwar mit maximal 60 Euro pro Jahr für eine Dauer von maximal fünf beziehungsweise in bestimmten Fällen neun Jahren. Dadurch soll die Verlegung von reinen Glasfaseranschlüssen bis in die Wohnungen angekurbelt werden. Zusätzlich zum "Bereitstellungsentgelt" muss dann aber noch ein Vertrag für das TV-Signal abgeschlossen werden - und zwar jenseits der Nebenkostenabrechnung. Die bisher üblichen Sammelverträge über den Vermieter, die vor allem auf TV-Kabelanbieter entfielen, sind dann Geschichte.
Am Mittwoch soll das Kompromisspapier der Regierungskoalition im Wirtschaftsausschuss des Bundestags und am Donnerstag im Plenum angenommen werden - wegen der klaren Mehrheit von Union und SPD in der Volksvertretung gilt grünes Licht für die nun beschlossenen Regeln als sicher. Danach ist bei der Novelle des Telekommunikationsgesetzes der Bundesrat am Zug.
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