Neue Vorlage

Regierung streicht TV-Kabel-Gebühr aus Mietnebenkosten

Lange wurde um die Strei­chung der TV-Gebühr aus den Miet­neben­kosten gestritten. Nun bringen die Regie­rungs-Frak­tionen die Rege­lung auf den Weg - es kommt eine neue Ausnahme hinzu.
Von dpa /

Regierungs-Fraktionen für Abschaffung des Nebenkostenprivilegs Regierungs-Fraktionen für Abschaffung des Nebenkostenprivilegs
Bild: Kabel Deutschland, Bearbeitung: teltarif.de
Millionen Mieter in Deutsch­land sollen in Zukunft aller Voraus­sicht nach keine TV-Kosten mehr über die Neben­kos­ten­abrech­nung bezahlen müssen.

Die Bundes­tags­frak­tionen der CDU/CSU und SPD spra­chen sich heute dafür aus, dass die Kosten ab Juli 2024 nicht mehr wie bisher auf die Miete umge­legt werden dürfen. Bislang müssen Mieter zahlen, wenn der Vermieter das so will.

Wahl­frei­heit - mit höheren Gebühren?

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Bild: Kabel Deutschland, Bearbeitung: teltarif.de
Die neue Rege­lung ist umstritten, Kabel­netz­betreiber wie Voda­fone laufen dagegen Sturm. Sie argu­men­tieren, dass Sammel­ver­träge relativ günstig und Einzel­ver­träge auch wegen des Verwal­tungs­auf­wandes etwa doppelt so teuer seien. Grob gesagt acht bis zehn Euro müssen Mieter derzeit pro Monat für einen Kabel­anschluss zahlen.

Befür­worter der Reform hatten hingegen argu­men­tiert, dass Mieter dann endlich Wahl­frei­heit hätten und auch andere TV-Verträge abschließen oder auch ganz darauf verzichten könnten. Zudem entstünde mehr Wett­bewerb am Markt, wodurch die Preise von Einzel­ver­trägen sinken könnten.

Nutz­nießer der Reform ist die Deut­sche Telekom, die ihr TV-Kabel­netz vor zwei Jahr­zehnten abtreten musste und heute über­wie­gend über Tele­fon­kabel und Glas­faser­lei­tungen Zugang zu Haus­halten findet (in Zusam­men­arbeit mit der Wohnungs­wirt­schaft auch über TV-Kabel). Als Folge der Reform könnte der Bonner Konzern stärker Fuß fassen am Fern­seh­markt.

Ausnah­mere­gelung für neue Glas­faser­anschlüsse

Es gibt aber eine Ausnahme: Sollten neue Glas­faser­lei­tungen verlegt werden, müsste sich der Mieter an den Kosten der Infra­struktur betei­ligen - und zwar mit maximal 60 Euro pro Jahr für eine Dauer von maximal fünf bezie­hungs­weise in bestimmten Fällen neun Jahren. Dadurch soll die Verle­gung von reinen Glas­faser­anschlüssen bis in die Wohnungen ange­kur­belt werden. Zusätz­lich zum "Bereit­stel­lungs­ent­gelt" muss dann aber noch ein Vertrag für das TV-Signal abge­schlossen werden - und zwar jenseits der Neben­kos­ten­abrech­nung. Die bisher übli­chen Sammel­ver­träge über den Vermieter, die vor allem auf TV-Kabel­anbieter entfielen, sind dann Geschichte.

Am Mitt­woch soll das Kompro­miss­papier der Regie­rungs­koali­tion im Wirt­schafts­aus­schuss des Bundes­tags und am Donnerstag im Plenum ange­nommen werden - wegen der klaren Mehr­heit von Union und SPD in der Volks­ver­tre­tung gilt grünes Licht für die nun beschlos­senen Regeln als sicher. Danach ist bei der Novelle des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes der Bundesrat am Zug.

Internet über das TV-Kabel ist eine wich­tige DSL-Alter­native: Wir geben eine Über­sicht zu ausge­wählten Internet- und Telefon-Tarifen für den Kabel-Anschluss - sogar bei Discoun­tern.

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